EU-Richtlinie bereitet Verdruss Braucht man für Schulfeste bald einen Steuerberater?
Von 1. Januar an gilt das neue Umsatzsteuergesetz. Schon jetzt beschäftigt ein Paragraf die Rathäuser im Land, weil sie prüfen müssen, für welche Bereiche sie künftig die Steuer abführen müssen oder nicht. Auch für Schulen kann das womöglich ein Thema werden. 17.05.2022