
Entscheidung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen Modeladen in Ulm darf mit abgetrennter Fläche öffnen
Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Sigmaringen dürfen auch größere Geschäfte ab sofort wieder öffnen, wenn sie ihre Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter begrenzen. So ist es einem großen Modeladen in Ulm erlaubt den Betrieb wieder aufzunehmen. 22.04.2020