Kassen und Ärzte Zusatzhonorar für Diagnosen verboten
Ärzte dürfen nicht zusätzlich dafür honoriert werden, dass sie Patienten bestimmte Diagnosen zuweisen. Das haben die Aufsichtsbehörden von Bund und Ländern entschieden. Erlaubt wäre das nur, wenn es für das Zusatzhonorar auch eine besondere medizinische Versorgung gibt. 07.12.2016