Urteil zur künstlichen Befruchtung Privatkassen müssen unverheirateten Paaren Kosten erstatten
Private Krankenkassen müssen auch unverheirateten Paaren die Kosten für eine künstliche Befruchtung erstatten. Das geht aus einem Urteil des Karlsruher Oberlandesgerichts hervor. 13.10.2017