Bundesgerichtshof in Karlsruhe 2019 erhobene Diesel-Klage gegen VW gilt als verjährt
Vom Abgasskandal betroffene Diesel-Besitzer haben grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz von Volkswagen. Mehr als drei Jahre durften sie sich mit dem Klagen allerdings nicht Zeit lassen, sagt jetzt der Bundesgerichtshof. Aber jeder Fall ist anders. 17.12.2020