In China lässt sich quadratische Schokoladen-Konkurrenz schon heute finden. Foto: Gottschalk

Milka ist lila und Ritter Sport ist quadratisch. So war es schon immer. Doch die Herren der lila Kuh wollen das nicht hinnehmen. Seit einem Jahrzehnt tobt ein Rechtsstreit ums Quadrat. Nun kommt das Finale.

Karlsruhe - Schokolade ist ziemlich lange haltbar. Die weiße Variante etwa ein Jahr, die mit besonders viel Kakao auch doppelt so lange. Noch sehr viel länger als ihr Produkt hält sich bei den Herstellern der süßen Versuchung aber offenbar die Bitternis über Wettbewerber auf dem hart umkämpften Markt für Schleckermäulchen. Ein ganzes Jahrzehnt lang hielt sich in den Gerichtsakten der Streit zwischen den Schweizern von Lindt und der bayerischen Firma Riegelein. Dann entschied der Bundesgerichtshof (BGH) final, dass nicht nur die Schweizer eine goldene Verpackung für sich in Anspruch nehmen dürfen.

Lila darf nur Milka sein

Der Streit, der am Donnerstag in Karlsruhe verhandelt wurde, schwelt ebenfalls seit zehn Jahren. Die Herren der lila Milka-Kuh kämpfen gegen ein Alleinstellungsmerkmal, das ein Produkt aus Waldenbuch weltweit bekannt gemacht hat. „Quadratisch, praktisch, gut“ ist ein Slogan, den selbst in Russland viele Menschen in der Originalsprache Deutsch dahersagen können.

Ritter Sport hatte sich die quadratische Form seines Produktes vor 25 Jahren schützen lassen. Das hochkomplizierte Markenrecht lässt es grundsätzlich zu, dass auch Verpackungen unter Schutz gestellt werden können – so wie auch Farben: Milka selbst hat sich Lila für ihre Schokolade gesichert und vor dem Bundesgerichtshof auch schon einen Prozess gewonnen, als ein deutscher Waffelfabrikant seine Produkte in lila Verpackung stecken wollte. Doch dass ausschließlich Ritter Sport quadratische Schokolade herstellen darf, das will Milka nicht gelten lassen. Immerhin: Während fernab von Waldenbuch in der chinesischen Provinz ganz unvermittelt quadratische Süßwaren auftauchen, die schon verdächtig nahe an dem schwäbischen Original angelehnt sind, versuchen es die Konkurrenten vor Ort mit den Mitteln des Rechtsstaates.

Spielball der Gerichte

2016 hatten die Anwälte von Milka bereits gejubelt, das Bundespatentgericht gab ihnen recht. Doch der Streit war damit nicht beendet. Der Fall landete ein erstes Mal vor dem Bundesgerichtshof, und die Karlsruher kippten die Entscheidung. In einem zweiten Verfahren vor dem Bundespatentgericht obsiegte dann der Schokoladenhersteller aus Waldenbuch – und musste am Donnerstag erneut vor dem BGH seine Sicht der Dinge darlegen. Ob der Verbraucher seine Kaufentscheidung nach ästhetischen, funktionalen oder doch eher nach geschmacklichen Gesichtspunkten treffe, war dabei eine der Fragen, die es zu erörtern galt. Oder ob ein Quadrat mehr ist als ein spezielles Rechteck und ob ihm ein relevanter künstlerischer oder gestalterischer Wert beizumessen sei.

Ein Urteil wollen die Richter erst nach ausführlicher Beratung in ein paar Wochen fällen. Immerhin: Von verschwundenen, schokoladigen Beweisstücken ist bislang zumindest nichts bekannt. Im Falle des Goldhasen war das noch anders gewesen, solch ein Exemplar war aus den Akten entschwunden. Ob vor oder nach Ablauf des Haltbarkeitsdatums, ist nicht bekannt.