Im März 2019 hatte der Mann versucht, seine Ex-Freundin zu töten. Foto: Phillip Weingand / STZN

Ein Mann sticht mit einem Messer auf seine Ex-Freundin ein, bis die Klinge abbricht. Warum das Landgericht Stuttgart den Fall aus dem Rems-Murr-Kreis neu verhandeln musste und wie das Urteil lautete:

Fellbach/Stuttgart - Das Urteil lautet immer noch auf versuchten Mord – die Strafe beträgt mit sieben Jahren aber ein Jahr weniger als im ersten Richterspruch. Das Stuttgarter Landgericht hat einen Fall aus Fellbach (Rems-Murr-Kreis) neu verhandelt, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) Revisionsgründe gesehen hatte.

In einer Nacht Anfang März 2019 hatte ein damals 40-Jähriger ein Casino in der Fellbacher Bahnhofstraße aufgesucht – die Arbeitsstätte seiner 24 Jahre alten Ex-Freundin. Er griff seine Verflossene erst mit Pfefferspray an, dann stach er mit einem Messer zu und verletzte sie schwer. Dem BGH war im ersten Stuttgarter Urteil eines der Mordmerkmale, anhand derer ein Gericht einen – gelungenen wie versuchten – Mord von einem Totschlag unterscheidet, nicht ausreichend begründet gewesen.

Das Opfer leidet noch heute unter dem Messerangriff

Konkret ging es um die Heimtücke. Dafür, so besagt es die Rechtsprechung, muss das Opfer arg- und wehrlos sein. Die Juristen beim BGH sahen es allerdings so, dass die junge Frau spätestens bei der Pfefferspray-Attacke gewusst hätte, dass ein Angriff bevorstand. Dies konnte das Landgericht nicht ignorieren – daher das nun etwas mildere Urteil.

Das Opfer leidet noch heute unter der Tat und lebt mit der Angst, seinem Peiniger eines Tages wieder zu begegnen – oder einem seiner Freunde. Auch die Wunden, die von dem Messerangriff herrühren, bereiten der Frau noch immer Schmerzen. Sieben Mal hatte ihr Ex-Freund sie mit einem Steakmesser in den Rücken, die Seite und den Bauch gestochen. Dann brach die Klinge ab, und die Frau konnte sich in einem Zimmer einschließen. Ihr neuer Freund und zwei Bekannte, mit denen sie vor dem Angriff einen Videochat gestartet hatte, bekamen die Attacke live mit.

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Der Täter hatte vor Gericht behauptet, sich an nichts zu erinnern – „mein Anwalt weiß das, ich nicht“, sagte er, als die Richterin ihn nach den Ereignissen von damals befragen wollte. Er hatte nach der Tat versucht, Richtung Osteuropa zu fliehen. Seine Fahrt endete allerdings in Bayern: Auf einer dortigen Autobahn wurde sein Nummernschild von Automaten gescannt und mit einer Fahndungsdatei abgeglichen. Im Landkreis Rosenheim griffen dann verdeckte Fahnder zu.

Der Täter und das Opfer hatten Ende 2018 eine Liebesbeziehung, die aber nur drei Monate lange dauerte. Sie war daran gescheitert, dass der einst freundliche und höfliche Stammgast des Casinos zunehmend besitzergreifender und eifersüchtiger wurde. Dass seine deutlich jüngere Freundin in einer Wohngemeinschaft lebte, der auch Männer angehörten, war ihm ein Dorn im Auge, selbst Chats mit Bekannten störten ihn. Schließlich sollte sie sogar ihren Job im Casino aufgeben, um nur noch für ihn da zu sein. Nach der Trennung hatte es Beschimpfungen und Drohungen gehagelt – denen dann in jener Nacht Taten folgten.