Toter Welpe in Ludwigsburg Tritt gegen den Hund ist Sachbeschädigung
Der Fall eines tot getretenen Welpen ist geklärt und die rechtliche Einordnung als Sachbeschädigung beschäftigt die sozialen Netzwerke. Die Landestierschutzbeauftragte ist besorgt wegen der aufgeheizten Stimmung. 12.11.2015