Der Fall des toten Welpen liegt jetzt bei der Staatsanwaltschaft. Foto: dpa

Der Fall eines tot getretenen Welpen ist geklärt und die rechtliche Einordnung als Sachbeschädigung beschäftigt die sozialen Netzwerke. Die Landestierschutzbeauftragte ist besorgt wegen der aufgeheizten Stimmung.

Ludwigsburg - Die Nachricht, dass die Polizei aufgrund einer Zeugenaussage den Mann gefunden hat, der im März in der Ludwigsburger Comburgstraße einen Welpen totgetreten hat, regt die Nutzer in sozialen Netzwerken erheblich auf. „Sachbeschädigung? Lächerlich! Versuchter Mord!“, postet ein Nutzer seine Wut ins Netz. Andere fordern, die Adresse des Mannes zu veröffentlichen. Besonders erregt die Menschen, dass die Tat des Mannes als Sachbeschädigung gewertet wird.

Cornelie Jäger, die Tierschutzbeauftragte des Landes, kennt solche Meinungsäußerungen, weist aber darauf hin, dass Tiere seit gut zehn Jahren laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch „keine Sachen mehr sind“. Es gelte das Tierschutzgesetz. Für Menschen, die mit der Materie nicht so vertraut seien, sei allerdings irritierend, dass „auf Tiere die für Sachen geltenden Vorschriften angewandt werden“, wie es im Gesetzestext heißt. Sprich: wer einen Hund tötet, begeht eine Sachbeschädigung. Aber, das betont Cornelie Jäger, es gelte eben auch das Tierschutzgesetz. „Wer ein Wirbeltier ohne triftigen Grund tötet, wird mit einer Geld- oder einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft“ heißt es dort.

Mit dem linken und rechten Fuß zugetreten

Wie die Polizei am Mittwoch bekannt gab, hat der 50-jährige Mann den Vorfall aus dem Frühjahr gestanden. Er habe indes ausgesagt, dass der Hund, ein Mischling aus Chihuahua und französischer Bulldogge, bei einem Unfall und nicht durch Vorsatz ums Leben gekommen sei. „Es ist jedoch nicht so, dass er aus Versehen auf den Hund getreten ist“, sagt Claudia Krauth, die Pressesprecherin der Stuttgarter Staatsanwaltschaft. Der Mann, der joggen war, habe mit dem rechten und dem linken Fuß bewusst nach dem Tier getreten. Er habe aber nicht damit gerechnet, dass seine Tritte tödlich sind. Ihm das Gegenteil nachzuweisen, sei schwierig. Chihuahuas gehören zu den kleinsten Hunderassen der Welt, auch französische Bulldoggen sind kleine Tiere.

Die Hundebesitzerin hatte angegeben, der Jogger sei ihr entgegengekommen. Der Welpe, der an einer ausziehbaren Leine gewesen sei, sei bellend auf den Mann zugelaufen. Als er auf Höhe des Hundes war, habe der Jogger zugetreten. Das Tier sei noch auf dem Nachhauseweg gestorben.