BGH-Urteil zur Schwarzarbeit Arbeiter hat keinen Anspruch auf Bezahlung
"Schwarzarbeit ist nach dem Gesetz kein Kavaliersdelikt, sondern Wirtschaftskriminalität", urteilt der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag und erklärt, ein schwarz beschäftigter Arbeiter habe keinen vertraglichen Anspruch auf Entlohnung. 10.04.2014