Prozess um befristete Arbeitsverträge Daimler verliert vor Bundesarbeitsgericht
Damit Führungskräfte bereits mit 60 Jahren ausscheiden, wollte Daimler deren Verträge nachträglich befristen – freiwillig und gegen Zahlung einer Art Abfindung. Nun hat das Bundesarbeitsgericht über diese Praxis entschieden. 20.01.2017