Daimler traf mit Führungskräften Vereinbarungen, die nicht alle gerichtsfest sind. Foto: dpa

Damit Führungskräfte bereits mit 60 Jahren ausscheiden, wollte Daimler deren Verträge nachträglich befristen – freiwillig und gegen Zahlung einer Art Abfindung. Nun hat das Bundesarbeitsgericht über diese Praxis entschieden.

Stuttgart - Schon seit 14 Jahren begrenzt Daimler die Lebensarbeitszeit seiner Führungskräfte auf das 60. Lebensjahr. Doch ein neues Urteil des Bundesarbeitsgerichts weckt Zweifel, ob dieses Konzept in allen Facetten haltbar ist. Denn es wurden nicht nur neue Verträge mit einem entsprechenden Ablaufdatum versehen, der Konzern wollte auch 2685 Manager ohne eine solche Klausel dazu bewegen, mit 60 vorzeitig zu gehen und dafür eine Abfindung zu bekommen. 1191 von ihnen unterschrieben tatsächlich.

 

Nun musste sich der Konzern vom Bundesarbeitsgericht belehren lassen: Die Unterschriften beider Parteien unter solche Vereinbarungen bedeuten nicht unbedingt, dass sie auch gelten. Mit der Gerichtsentscheidung (AZ: 7 AZR 236/15) hat sich eine Daimler-Managerin gegen den Konzern durchgesetzt, mit dem sie 2005 vereinbart hatte, acht Jahre später im Alter von 60 auszuscheiden. Nach einigen Jahren wollte sie doch nicht gehen und klagte. Sowohl das Amtsgericht Stuttgart als auch das Landesarbeitsgericht stellten sich auf die Seite von Daimler – mit der Begründung, die Managerin habe den Vertrag selbst unterschrieben.

Für Daimler gibt es kaum noch eine rechtliche Handhabe gegen die Entscheidung

Das Bundesarbeitsgericht als oberste Instanz aber kippte nun beide Entscheidungen. Daimler hat kaum noch eine Erfolgschance. Die Begründung liegt noch nicht vor; daher ist unklar, für wie viele Fälle bei Daimler und möglicherweise anderen Unternehmen das Urteil zutrifft.

Der Anwalt der Managerin hatte argumentiert, für die Befristung müsse es einen Sachgrund geben, der zwar auch in einem entsprechenden Wunsch des Arbeitnehmers liegen könne, allerdings sei die Befristung auf Wunsch von Daimler zustande gekommen. Der Managerin steht nun im Prinzip für die gesamte Zeit seit Ende 2013 das Gehalt zu, auch wenn sie gar nicht gearbeitet hat. Daimler selbst will sich vor dem Vorliegen der Urteilsbegründung nicht zu der Entscheidung äußern.