Frau R. bekommt aufstockende Leistungen, ihr Partner ist verschuldet. Foto: dpa// Patrick Lux

Kürzlich hatte der ältere Sohn von Frau R. Geburtstag. Sie hätte dem Erstklässler gerne einen Kuchen gebacken. Doch das Geld für einen Herd mit Backofen hat sie nicht. Ein Fall für die Aktion Weihnachten.

Stuttgart - Frau R. und ihr Lebensgefährte sind schon länger zusammen, waren aber auch schon getrennt. Sie haben zwei gemeinsame Kinder: ein Baby und einen Grundschüler. Jetzt lebt die Familie zum ersten Mal zusammen in einer Dreizimmerwohnung. Das sei schön, sagt Frau R., die Ende 20 ist und selbst aus schwierigen Familienverhältnissen stammt. Ihre Mutter wird wegen einer psychischen Erkrankung gesetzlich betreut. Es sei immer sehr anstrengend zu Hause gewesen, sagt Frau R., der nie ein Gefühl von Sicherheit vermittelt worden ist.

Als sie ein Teenager war, trennten sich die Eltern. Sie wäre gerne zu ihrem Vater gezogen. Doch der war dafür nicht bereit. Bei der Mutter konnte sie wegen deren psychischer Erkrankung nicht bleiben. So kam sie in ein Mädchenwohnheim. Da war sie 15 Jahre alt.

Sie hat in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung sauber gemacht

Mit der Schule hat sie sich immer schwergetan. Wegen ihrer Lernschwierigkeiten ging sie auf eine Förderschule. „Ich kann mich schlecht konzentrieren“, sagt Frau R., auch das Schreiben bereitet ihr Probleme, Formulare sind ihr ein Graus. Eine Ausbildung zur Alltagshelferin für Senioren brach sie ab, weil die Schule sie überfordert habe. Stattdessen hat sie bis zum Mutterschutz als Reinigungskraft in einer Behinderteneinrichtung gearbeitet.

Bei ihren Kindern hofft sie, dass es besser läuft mit dem Lernen. Der Ältere ist ausgerechnet während der Pandemie eingeschult worden. Das erste Schuljahr lief gar nicht gut. Sie hätte ihm im Homeschooling Lesen, Schreiben, Rechnen beibringen sollen. Das habe nicht funktioniert. „Es gab jeden Tag Theater mit den Hausaufgaben“, sagt Frau R., die aber schnell die Reißleine gezogen hat. Sie hat sich ans Jugendamt gewandt und um Hilfe gebeten – seither bekommt sie Hilfen zur Erziehung.

Die Familie bezieht aufstockende Leistungen

Der Junge wiederholt die erste Klasse. Diesmal laufe es besser. „Er geht gerne in die Schule“, freut sich Frau R.. Er habe auch einen besten Freund gefunden, das sei im Vorjahr anders gewesen. Einmal die Woche ist er bei seinem Opa, der ihm Gitarre beibringt. Kürzlich hatte der große Sohn Geburtstag. Sie hätte ihm gerne einen Kuchen gebacken, sagt die Stuttgarterin. Doch nach dem Umzug fehlte das Geld für einen Herd. „Ich koche auf einer Campingplatte“, einen Backofen habe sie nicht.

Die vierköpfige Familie lebt von dem geringen Verdienst des Lebensgefährten und bezieht aufstockende Leistungen. Ihr Freund habe sich inzwischen gefangen, er sei reifer geworden, sagt Frau R. „Früher hat er nicht gearbeitet, aber er hat sich positiv entwickelt“, sagt sie. Er arbeite an seinen Problemen und sei inzwischen bei der Schuldnerberatung. Die Evangelische Gesellschaft hat für die Familie einen Herd und eine Arbeitsplatte für die Küche beantragt. Wir würden die Wünsche gerne erfüllen.

So können Sie spenden

Konten
Die Aktion Weihnachten freut sich über Spenden. Wenn Ihr Name als Spender veröffentlicht werden darf, vermerken Sie das bitte unbedingt bei der Überweisung. Die Konten lauten: Baden-Württembergische Bank, IBAN DE04 6005 0101 0002 3423 40, Schwäbische Bank, IBAN DE85 6002 0100 0000 0063 00. Sachspenden können wir aus logistischen Gründen nicht annehmen.