Bedürftige Menschen können leider nicht direkt einen Antrag bei uns stellen. Wir arbeiten deshalb mit rund 60 sozialen und öffentlichen Einrichtungen zusammen, die den Hilfebedarf klären, die Angaben prüfen, sich für die gemachten Angaben verbürgen und die sachgerechte Verwendung der Spende überwachen.

Vielleicht sind Sie als Betroffener bereits in Kontakt mit einer Beratungsstelle oder auch einer städtischen Behörde wie Sozial- oder Gesundheitsamt. Bitte vereinbaren Sie dort einen Gesprächstermin, bei dem Sie Ihr Anliegen vorbringen. Falls Sie als neue Organisation für Ihre Klienten Anträge stellen wollen, nehmen Sie bitte zuerst Kontakt mit Aktion Weihnachten e.V. auf - gerne per Mail aktion-weihnachten@stuttgarter-nachrichten.de.

Förderkriterien

Grundsätzlich muss eine finanzielle Bedürftigkeit vorliegen. Wir orientieren uns dabei an den Sätzen des Arbeitslosengeldes II. Wenn ein höheres Einkommen vorliegt, muss die Bedürftigkeit im Antrag besonders begründet werden.

Mögliche und ausgeschlossene Förderbereiche

Unterstützung für

  • Möbel und Elektrogeräte,
  • Kleidung (auch Babyausstattungen),
  • Probleme rund um die Wohnung (Energienachzahlung, Miete, Renovierung),
  • Erkrankung (auch Brillen und Zahnersatz),
  • Aus- und Weiterbildung sowie Verbesserung der Arbeitsmarktchancen,
  • soziokulturelle Teilhabe, vorwiegend von Kindern (Freizeiten, außerordentliche Betreuungskosten, Nachhilfeunterricht etc.),
  • Starthilfe für ehrenamtliche Projekte,
  • Starthilfe als Hilfe zur Selbsthilfe
Nicht unterstützt werden
  • Gebühren und Kautionen, wie Geldstrafen, Anwaltskosten, Passgebühren, Maklergebühren und Mietkautionen
  • Reisekosten, Beerdigungskosten; Überführungen ins Ausland
  • Kosten für private Fahrzeuge, Reparaturen oder Versicherungen
  • Monats- oder Jahrestickets für den öffentlichen Nahverkehr
  • Handy- und Internetgebühren
  • Führerscheinkosten. Kosten für die (Wieder-)Erlangung eines Führerscheins übernehmen wir nur, wenn dadurch ein Arbeitsplatz schriftlich in Aussicht gestellt worden ist

Zuschusshöhe

Der überwiegende Teil der beantragten Zuwendungen wird bei Aktion Weihnachten individuell festgelegt. Die tatsächliche Bedürftigkeit soll wichtigstes Kriterium für die Bewilligung sein. Bei Anschaffungen für den Haushalt orientieren wir uns an Richtwerten.

Antragsregeln für Organisationen

Ein Antrag bei Aktion Weihnachten muss auf dem Musterformular des Vereins gestellt werden – das Formular ist bei den antragsberechtigten Organisationen vorrätig oder kann per E-Mail an aktion-weihnachten@stuttgarter-nachrichten.de angefordert werden. Es gelten hierbei folgende Prinzipien:

  • Prinzip der Nachrangigkeit: Aktion Weihnachten e.V. kann nur dann helfen, wenn alle anderen staatlichen und kommunalen Hilfen ausgeschöpft sind.
  • Wohnortprinzip: Anträge können nur für Not leidende Menschen gestellt werden, deren Lebensmittelpunkt dauerhaft in Stuttgart oder der Region liegt. Zur Region Stuttgart gehören: die Landeshauptstadt Stuttgart, der Rems-Murr-Kreis sowie die Landkreise Ludwigsburg, Göppingen, Esslingen und Böblingen.
  • Keine Anonymität: Eine Anonymität der Antragsteller ist nicht möglich, alle Anträge müssen den wirklichen Namen des Klienten enthalten. Die persönlichen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Siehe unsere Datenschutzerklärung.
  • Kostenvoranschläge: Allen Anträgen müssen Kostenvoranschläge oder Kopien von Rechnungen beiliegen.
  • Kostenaufstellung: Sollten Sie mehr als einen Gegenstand/eine Dienstleistung beantragen, bitten wir um eine formlose Aufstellung.

Aktion Weihnachten e.V. fördert auch Projekte. Eine Entscheidung über die Projektanträge fällt in der Regel von November bis Februar. Wir wollen unkompliziert und unbürokratisch helfen. Bitte suchen Sie deshalb in Zweifelsfällen das direkte Gespräch mit uns (zum Kontakt hier »).

Liste der caritativen Einrichtungen

Eine Liste der caritativen Einrichtungen finden sie hier »