Steigen die Temperaturen im Büro im Sommer auf über 30 Grad, müssen Maßnahmen ergriffen werden. Foto: Shutterstock/ New Africa

Die heißen Tage rücken näher und schnell werden auch die 30 Grad überschritten. Schüler bekommen bei besonders hohen Temperaturen in vielen Fällen Hitzefrei. Doch wie sieht das im Arbeitsleben aus? Haben Arbeitnehmer ein Recht auf Hitzefrei bei der Arbeit?

Wenn es im Sommer heiß wird, die Sonne strahlt und die Thermometer schnell die 30-Grad-Marke knacken, freuen sich Schüler öfter über Hitzefrei. Für Arbeitnehmer, die ebenfalls unter der Belastung hoher Temperaturen leiden, stellt sich dann die Frage, ob auch Arbeitnehmer Hitzefrei bekommen können. Im Folgenden wird geklärt, ob auch Arbeitnehmer Hitzefrei bekommen können und welche Voraussetzungen dafür gegeben sein müssen.

Welche Rechte haben Arbeitnehmer bei Hitze?

Auch am Arbeitsplatz sind zu hohe Umgebungstemperaturen unbedingt zu vermeiden, da der Körper durch starkes Schwitzen dehydrieren kann. Infolgedessen können Symptome wie Kopfschmerzen, Schwindel oder auch Übelkeit und Bauchkrämpfe auftreten.

Welche Regelungen in Betrieben in Bezug auf die herrschenden Temperaturen einzuhalten sind, steht in der Arbeitsstättenrichtlinie A 3.5 vermerkt. Hier wird unterschieden zwischen der „Raumtemperatur“, bei der es sich um das subjektive Empfinden der Mitarbeitenden handelt und der tatsächlichen Temperatur am Arbeitsort, der Lufttemperatur. In der Arbeitsstättenverordnung steht geschrieben, dass die Lufttemperatur nicht über 26 Grad liegen darf. Übersteigt die Lufttemperatur die 30 Grad, ist der Arbeitgeber verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen.

Was muss der Arbeitgeber ab 30 Grad machen?

Bei Lufttemperaturen über 26 Grad muss der Arbeitgeber für Sonnenschutzsorgen. Ist die Lufttemperatur mit 30 Grad oder mehr nicht mehr zumutbar, liegt es am Arbeitgeber eine Gefahrenbeurteilung vorzunehmen und folgende Maßnahmen zu ergreifen:

  • Früh am Morgen die Räumlichkeiten durchlüften
  • Mitarbeitenden anbieten, die Arbeitszeiten nach vorne zu verlegen
  • Bekleidungsregeln lockern
  • Angebot von kühlen Getränken

Wann hat man auf der Arbeit Hitzefrei?

Bevor der Arbeitgeber sein Team aufgrund der hohen Temperaturen von der Arbeit befreit, kann er sie anweisen, in anderen, kühleren Räumen weiterzuarbeiten. Grundsätzlich besteht laut Arbeitsrecht kein Anspruch auf Hitzefrei bei der Arbeit.

Ist der Arbeitgeber verpflichtet bei Hitze Getränke zu stellen?

Ja, knackt das Thermometer die 30-Grad-Marke, ist der Arbeitgeber verpflichtet, seinen Mitarbeitenden kühle, nicht alkoholische Getränke zur Verfügung zu stellen.

Was tun bei 30 Grad im Büro?

Wer an einem heißen Sommertag im Büro arbeiten muss, kann versuchen sich den Arbeitstag mit einigen Tipps angenehmer zu gestalten.

  • Elektrische Geräte heizen den Raum auf: Natürlich wird im Büro meist am Computer gearbeitet. Doch wer auf zusätzliche elektrische Geräte verzichten kann, profitiert in Sachen Raumtemperatur. Denn elektrische Geräte heizen die Räume zusätzlich auf.
  • Richtig lüften: Im Sommer lohnt es sich, am frühen Morgen ordentlich durchzulüften. Zu dieser Zeit sind die Außentemperaturen meist noch angenehm und die alte, warme Luft kann aus dem Büro hinaus-, während neue, kühlere Luft ins Büro hineinströmen kann.
  • Wer in seinen Arbeitszeiten flexibel ist, kann früher beginnen zur arbeiten und dafür auch früher Feierabend machen. So kann man bereits in den noch kühleren Morgenstunden starten.
  • Viel trinken: Genug trinken ist das A und O – vor allem bei heißen Temperaturen. Denn bei Hitze beginnt man schnell zu schwitzen und damit auch zu dehydrieren, wenn nicht genug Flüssigkeit zugeführt wird.
  • Kleidung anpassen: Ist es im Sommer besonders heiß, sollte man auf Stoffe wie Baumwolle oder Leinen setzen. In Polyester schwitzt man mehr. Auch lockere Kleidung sorgt im Sommer für mehr Wohlbefinden als enganliegende.
  • Den Körper kühlen: Den Ventilator auf den Oberkörper richten, bringt bei heißen Tagen eine willkommene Abkühlung. Ebenfalls angenehm: Feuchte, kalte Tücher um die Knöchel und Handgelenke. Auch ein feuchtes Tuch im Nacken, bringt eine angenehme Erfrischung.

Fazit: Arbeitsrechtlich gibt es keine Regelung, die besagt, dass Arbeitnehmende Anspruch auf Hitzefrei haben. Jedoch muss der Arbeitgeber ab gewissen Temperaturen den Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung nachkommen. 


Mehr lesen: