Tödlicher Badeunfall in Bad Wimpfen Richter schlagen Vergleich vor
Das Oberlandesgericht Stuttgart erkennt eine Teilschuld des Mannes, der bei einem Unfall am Sprungturm im Bad Wimpfener Freibad im Juli 2015 ums Leben kam. Die Richter haben einen Vergleich vorgeschlagen, den die Familie des Getöteten akzeptiert hat – jedenfalls vorerst. 26.07.2017