Gerichtsurteil Grabsteine aus Kinderarbeit erlaubt
Die Landeshauptstadt hat seit 9. Januar 2014 in ihrer Friedhofssatzung das Verbot von Grabsteinen aus Kinderarbeit festgeschrieben. Dieses Verbot ist rechtswidrig. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) entschieden. 09.06.2015