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Familie & Leben

Ruhe finden

Eine Urnen-Umbettung ist in bestimmten Fällen nach Ablauf der Nutzungsfrist ist nicht notwendig

Ruhe finden

Manche Urnen können im Waldboden verbleiben.   Foto: djd/FriedWald

Bei der Art der Beisetzung zeichnet sich in Deutschland ein Trend zur Feuerbestattung ab: Im sich 77 Jahr 2022 entschieden Prozent der Menschen für eine Urnenbestattung, 23 Prozent für ein klassisches Erdgrab. Das teilt die Gütegemeinschaft Feuerbestattungsanlagen mit. Doch was passiert mit Ruhestätte und Urne, wenn die Jahre ins Land gehen?
Um diese Frage zu beantworten, sind zwei Dinge von Bedeutung. Erstens ist wichtig, welche Art von Urne verwendet wurde. Zweitens, welche Nutzungs- und Ruhezeit für das Grab gelten. Zur Erklärung: In der Vergangenheit waren Urnen meistens aus Kunststoff, Keramik oder Metall und nicht abbaubar. Auch heute gibt es noch diese Urnen-Variante. 

Urnen verbleiben mindestens für die Dauer der vereinbarten Nutzungsfrist in der Erde beziehungsweise an ihrem Platz in einer Urnenwand. Die Nutzungsfrist wird von der jeweiligen Friedhofssatzung festgelegt und beträgt in der Regel zwischen zehn und 30 Jahren. Ist diese Zeit abgelaufen, wird die Urne der Urnenwand entnommen und auch dem Grab, falls sie aus nicht abbaubarem Material ist. 

Die Asche wird dann meistens in ein anonymes Sammelgrab gestreut. Anders ist es bei biologisch abbaubaren Modellen, die beispielsweise bei einer Baumbestattung in einem Bestattungswald vorgeschrieben sind. Je nach Bodenbeschaffenheit wird eine solche Urne innerhalb von etwa fünf Jahren auf natürlichem Wege abgebaut. Die enthaltene Asche geht dabei vollständig in den Waldboden über.
djd

Trauerfeiern sind in jedem Rahmen von Bedeutung.   Foto: FriedWald
Trauerfeiern sind in jedem Rahmen von Bedeutung.   Foto: FriedWald