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Den Monteur per SMS beauftragen

Die Heizung leckt, das Dach ist undicht: Wer einen Handwerker sucht, braucht ihn oft zügig. Da liegt es nahe, den kurzen Dienstweg via Messenger zu wählen. Aber ist der Auftrag so rechtskräftig?

Den Monteur per SMS beauftragen

Den Handwerker per Kurznachricht beauftragen? Kein Problem! Foto: pixabay

Lieber schnell eine Nachricht getippt als angerufen: Sowohl im privaten als auch im beruflichen Umfeld nutzen viele Menschen inzwischen Messengerdienste. Denn das geht eigentlich immer - ob nun in der überfüllten Bahn oder bei dürftigem Empfang.

Doch bei manchen Absprachen fühlt sich die Kommunikation via Whatsapp, Threema, Signal und Co. fremd an - etwa wenn es um die Beauftragung von Handwerkern geht. Gibt es dafür einen plausiblen juristischen Grund?

Nicht wirklich. Denn für Verträge über Handwerksleistungen gibt es keine gesetzlichen Formvorschriften, sagt Thomas Lapp. Er ist Fachanwalt für Informationstechnologierecht und Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft IT-Recht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Solche Verträge können darum sowohl mündlich als auch schriftlich rechtlich bindend geschlossen werden - also auch per Messengerdienst oder E-Mail.

Ãœbereinstimmung zwischen Dienstleister und Kunde

Wichtig sei lediglich, dass zwei übereinstimmende Willenserklärungen vorliegen, sagt Carolin Semmler, Syndikusrechtsanwältin bei der Verbraucherzentrale NRW. Das heißt: Der Handwerker muss ein Angebot abgeben, das der Kunde annimmt.

Unerheblich ist auch, ob es sich bei der Kommunikation um eine Text- oder Sprachnachricht handelt. Beides sei für den rechtssicheren Vertragsschluss möglich. Im Zweifel fährt man mit der aufgezeichneten Sprachnachricht sogar besser. Denn diese könne bei Unstimmigkeiten vor Gericht den höheren Beweiswert haben, sagt Thomas Lapp. Der Grund: Die Stimme kann als individuelles Merkmal ausgewertet werden. dpa