Kassenzettel:
Wer einen defekten Fernseher oder kaputte Schuhe reklamieren möchte, braucht dazu einen Kassenzettel oder eine Rechnung. Die gesetzlich garantierte Gewährleistung für Mängel, die bei der Herstellung verursacht wurden, beträgt zwei Jahre. So lange sollte man die Belege also auf jeden Fall aufbewahren – und am besten auch noch kopieren. „Kassenzettel werden heute meist auf Thermopapier gedruckt und bleichen deshalb sehr schnell aus“, sagt Dunja Richter, Juristin bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Viele Hersteller regeln Schäden über die Gewährleistung hinaus mit freiwilligen Garantien – wenn ein Beleg vorliegt. „Auch im Versicherungsfall braucht man solche Rechnungen“, sagt Richter. Denn bei Bränden oder Diebstählen müssen Existenz und Wert des gemeldeten Schadens belegt werden – am besten zusammen mit einem Foto. "Bei teuren Anschaffungen lohnt es sich also, Kaufbelege so lange aufzubewahren, wie der Gegenstand existiert." (Foto: dpa)
Wer einen defekten Fernseher oder kaputte Schuhe reklamieren möchte, braucht dazu einen Kassenzettel oder eine Rechnung. Die gesetzlich garantierte Gewährleistung für Mängel, die bei der Herstellung verursacht wurden, beträgt zwei Jahre. So lange sollte man die Belege also auf jeden Fall aufbewahren – und am besten auch noch kopieren. „Kassenzettel werden heute meist auf Thermopapier gedruckt und bleichen deshalb sehr schnell aus“, sagt Dunja Richter, Juristin bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Viele Hersteller regeln Schäden über die Gewährleistung hinaus mit freiwilligen Garantien – wenn ein Beleg vorliegt. „Auch im Versicherungsfall braucht man solche Rechnungen“, sagt Richter. Denn bei Bränden oder Diebstählen müssen Existenz und Wert des gemeldeten Schadens belegt werden – am besten zusammen mit einem Foto. "Bei teuren Anschaffungen lohnt es sich also, Kaufbelege so lange aufzubewahren, wie der Gegenstand existiert." (Foto: dpa)
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