Gerichtsurteile:
Eine Scheidung möchte man zwar möglichst schnell abhaken. Da sämtliche Gerichtsurteile aber erst nach 30 Jahren verjährt sind, gehören sie auch erst dann in den Reißwolf. (Foto: dpa)
Eine Scheidung möchte man zwar möglichst schnell abhaken. Da sämtliche Gerichtsurteile aber erst nach 30 Jahren verjährt sind, gehören sie auch erst dann in den Reißwolf. (Foto: dpa)
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