Gesundheits-Apps: Das „Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation“ (Digitale-Versorgung-Gesetz oder DVG) soll 2020 in Kraft treten. Damit können sich Patienten künftig Gesundheits-Apps vom Arzt verschreiben lassen und telemedizinische Angebote wie Videosprechstunden leichter nutzen. Ärzte dürfen zu dem Thema auch informierend „werben“. Damit die Kasse zahlt, muss die App vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte auf Datensicherheit und Datenschutz sowie Funktionalität geprüft sein. (Foto: dpa)
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