Die Woche in Bildern Stuttgart - eine geteilte Stadt
Da haben wir wieder etwas gelernt: Bisher dachten wir, um einen Dienstunfall zu haben, muss man auch im Dienst sein. So einfach ist das nicht. Ein Lehrer der Albertville-Realschule in Winnenden zog vor Gericht. Der Amoklauf sei ein Dienstunfall und das Land sollte die Kosten für seine Trauma-Behandlung übernehmen. Nur war er während der Bluttat gar nicht in der Schule. Recht bekommen hat er trotzdem. Nicht etwa weil das Gericht einen Dienstunfall außerhalb des Dienstes anerkannte. Viel mehr war die Rücknahme der zuvor zugesagten Kostenübernahme durch das Regierungspräsidium (RG) rechtswidrig. Aber warum hatte das RG dem Antrag des Lehrers überhaupt erst stattgegeben? Die Beamten waren gar nicht auf die Idee gekommen, "dass jemand einen Dienstunfall anerkannt haben wollte, der gar nicht im Dienst war." Da muss man wirklich erstmal draufkommen. Leider häufiger als ein Dienstunfall... (Foto: dpa)
Bild von