Debatte um Sterbehilfe: Selbsttötung auf Wunsch? Nur im Extremfall gibt es das Gift legal
„Das allgemeine Persönlichkeitsrecht . . . umfasst auch das Recht eines schwer und unheilbar kranken Patienten, zu entscheiden, wie und zu welchem Zeitpunkt sein Leben beendet werden soll, vorausgesetzt, er kann seinen Willen frei bilden und entsprechend handeln“ (das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 2. März 2017). (Foto: dpa)
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