Schmid-Immobilien Makler wirft SPD Berufsverbot vor
Vom 1. Juni an gilt in Deutschland bei der Wohnungsvermittlung per Gesetz das Bestellerprinzip: Wer einen Makler beauftragt, muss ihn auch bezahlen. Ein Stuttgarter Makler nimmt die Neuregelung in einen Vermittlungsauftrag zum Anlass für eine Generalabrechnung mit der SPD. Der Mieterverein zeigt sich schockiert, die SPD ist verärgert. 12.05.2015