Bundesverwaltungsgericht: Ausgangsbeschränkung in Bayern war unverhältnismäßig
Die eigene Wohnung ohne triftigen Grund verlassen, alleine auf einer Parkbank sitzen und ein Buch lesen - zu Beginn der Corona-Pandemie war dies in Bayern verboten. Nun ist juristisch endgültig geklärt: Damit hat die Staatsregierung übers Ziel hinausgeschossen. 22.11.2022