Spionageverdacht
: Kommt Ex-BND-Chef Hanning in U-Haft?

Der frühere BND-Chef August Hanning steht unter Spionageverdacht, er soll über Jahre geheime Informationen genutzt haben. Heute entscheidet sich, ob er in Untersuchungshaft muss.
Von
red/dpa
Karlsruhe/Berlin
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August Hanning : August Hanning, der ehemalige Präsident des Bundesnachrichtendienstes (BND) kommt am 02.10.2015 im Bundestag in Berlin als Zeuge zum NSA-Untersuchungsausschuss.  (zu dpa: «Spionageverdacht: Kommt Ex-BND-Chef Hanning in U-Haft?»)

August Hanning, der ehemalige Präsident des Bundesnachrichtendienstes (BND) (Archivbild).

Michael Kappeler/dpa
  • Ex-BND-Chef August Hanning steht wegen Spionageverdachts vor dem BGH-Ermittlungsrichter.
  • Vorwurf: geheime Agententätigkeit, Ausspähung, Auskundschaften von Staatsgeheimnissen, versuchter Landesverrat.
  • Ex-Büroleiter Manfred D. sitzt in U-Haft – er soll bis Juni 2022 rund 2.000 Dokumente geliefert haben.
  • Hanning soll Infos gegen Bezahlung genutzt und eine Analyse für einen ausländischen Dienst erstellt haben.
  • Politiker fordern strengere Karenzregeln und Verbote für Beratungs- und Lobby-Jobs ehemaliger Geheimdienstler.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Der unter Spionageverdacht stehende Ex-BND-Präsident August Hanning soll heute in Karlsruhe einem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) vorgeführt werden. Hanning war am Dienstag in Nordrhein-Westfalen festgenommen worden, die Bundesanwaltschaft wirft ihm geheimdienstliche Agententätigkeit, landesverräterische Ausspähung, Auskundschaften von Staatsgeheimnissen und versuchten Landesverrat vor. Unterdessen fordern Politiker von SPD und Grünen ein Verbot von Anschlussjobs für ehemalige hohe Geheimdienstmitarbeiter.

Ein Ermittlungsrichter soll den Haftbefehl gegen Hanning verkünden und über eine Untersuchungshaft entscheiden. Hannings früherer Büroleiter beim Bundesnachrichtendienst (BND), Manfred D., war bereits am Vortag wegen Beihilfe zum versuchten Landesverrat und zur landesverräterischen Ausspähung in U-Haft gekommen.

Vorwurf: Geheime Informationen und Dokumente weitergeleitet

Sie sollen den Angaben zufolge vermutlich 2010 vereinbart haben, dass der Ex-Büroleiter dem fünf Jahre zuvor aus dem Amt geschiedenen Hanning gegen Bezahlung fortlaufend wertvolle BND-Erkenntnisse besorgen solle. Diese Infos soll Hanning gewinnbringend bei seiner Beratertätigkeit verwertet haben. Nach dem Stand der Ermittlungen soll D. seinem früheren Chef bis Juni 2022 annähernd 2.000 Dokumente zur Verfügung gestellt haben.

Haftvorführung von Manfred D. am BGH in Karlsruhe: Manfred D., ehemaliger Büroleiter des ehemaligen BND-Präsidenten Hanning, wird nach seiner Festnahme zum BGH in Karlsruhe gebracht. Der Ex-Geheimdienstchef Hanning und sein Vertrauter stehen im Visier der Ermittler. (zu dpa: «Spionageverdacht: Kommt Ex-BND-Chef Hanning in U-Haft?»)

Manfred D., ehemaliger Büroleiter des ehemaligen BND-Präsidenten Hanning, wird nach seiner Festnahme zum BGH in Karlsruhe gebracht.

Rene Priebe/René Priebe/dpa

Demnach hätte Hanning über einen Zeitraum von möglicherweise zwölf Jahren über Informationen verfügt, die ausschließlich für interne Angelegenheiten des deutschen Auslandsgeheimdienstes gedacht waren. In einem Fall soll er geheime Informationen genutzt haben, um für den Mitarbeiter eines fremden nachrichtendienstlichen Sicherheitsapparates eine Analyse zu erstellen. „Ob das Produkt den Adressaten erreichte, ließ sich bislang nicht feststellen“, teilte die Bundesanwaltschaft mit. Um welches Land es geht, blieb offen. Der Chef des Parlamentarisches Kontrollgremiums für die Nachrichtendienste, Marc Henrichmann (CDU), sagte dazu im ZDF-«heute journal“: „In Gänze wissen auch wir das noch nicht.“

Hanning leitete den Bundesnachrichtendienst von 1998 bis 2005, danach war er Staatssekretär im Bundesinnenministerium. Im Anschluss wechselte Hanning in die Privatwirtschaft und arbeitete als Sicherheitsberater.

Verschärfte Karenzregeln für ausgeschiedene Geheimdienstler?

Henrichmann forderte eine umfassende Aufklärung der Spionagevorwürfe. „Da gilt es jetzt, alles auf den Kopf zu stellen“, sagte der CDU-Politiker im ZDF-«heute journal“. Bei der Aufklärung dürfe man „keinen Stein auf dem anderen lassen“, betonte er auch in den ARD-«Tagesthemen“. Die Frage, ob die vor Jahren verschärften Regeln für Funktionsträger nach Ausscheiden aus dem Amt ausreichten, beantworte er für sich mit „eher nein“.

Auch Politiker von Grünen und SPD sehen hier Bedarf zum Handeln. Der Vizepräsident des Deutschen Bundestags, Omid Nouripour, sagte dem „Kölner Stadt-Anzeiger“: „Der Fall Hanning zeigt, wie sensibel privatwirtschaftliche Beratungsjobs ehemaliger höchster Geheimnisträger sind.“ Die Bundesregierung sollte Anschlussjobs von hohen Geheimdienstmitarbeitern prüfen und ihnen nach Ausscheiden aus dem Amt Lobby-Tätigkeiten im Sicherheitsbereich untersagen, forderte Nouripour.

Auch sein Parteikollege Konstantin von Notz kritisierte Nebentätigkeiten von ehemaligen Geheimdienstmitarbeitern. „Das parlamentarische Kontrollgremium PKGr hat im Mai 2023 explizit vor den problematischen Nebentätigkeiten höchster Geheimnisträger gewarnt. Dass diese offenkundigen Sicherheitsprobleme nicht abgestellt wurden, ist ein gravierender Fehler“, schrieb er auf der Plattform X. Die Bundesregierung müsse „diese illegitimen Praktiken, die offenkundig auch dem Grundverständnis des deutschen Beamtentums widersprechen“, sofort unterbinden, sagte er der Deutschen Presse-Agentur.

Die SPD-Innenpolitikerin Sonja Eichwede sagte: „Der Fall zeigt deutlich, dass wir die Karenzregeln für ehemalige Führungskräfte von Nachrichtendiensten weiter verschärfen müssen. In der letzten Legislaturperiode haben wir die Karenzzeit bereits verlängert.“ Es brauche aber dringend eine lebenslange Karenzzeit für ehemalige führende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.