Gut ein Jahr ist es her, dass die Landesregierung ein weitreichendes Sicherheitspaket auf den Weg gebracht hat. Nun gehen wichtige Gesetzesänderungen in den Landtag.
Mehr Videoüberwachung, mehr Befugnisse für den Verfassungsschutz – in ihrer ersten Kabinettssitzung nach der Sommerpause hat die Landesregierung mehrere Gesetzesänderungen im Sicherheitsbereich entschieden. Die Gesetzesänderungen sind Teil des Sicherheitspakets, auf das sich die Koalition im Herbst 2024 unter den Eindrücken der Messerangriffe in Mannheim und Solingen geeinigt hatte.
Entwicklung von Palantir-Konkurrenten soll weitergehen
Mit auf dem Programm stand auch die koalitionsintern umstrittene Änderung des Polizeigesetzes, über die nun der Landtag entscheidet. Damit macht das Land den Weg für den umstrittenen Einsatz der Palantir-Software Gotham frei. Vor allem die Grünen sorgten sich um die Eingriffsrechte des US-Unternehmens und haben unter anderem ausverhandelt, dass das KI-Tool der Software nicht eingesetzt wird. Innenminister Thomas Strobl (CDU) betonte, ihm sei nach wie vor an einer europäischen Lösung gelegen.
Die IT-Tochter der Schwarz-Gruppe und Airbus Defence haben den Auftrag, eine solche Lösung zu entwickeln. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) betonte, er habe das Thema auch bei Digitalisierungsminister Karsten Wildberger (CDU) eingespeist. Vorerst wird aber die Software von Palantir zum Einsatz kommen. Das Land hatte sich im Frühjahr auf fünf Jahre dem von Bayern geschlossenen Rahmenvertrag mit Palantir angeschlossen. Die für die Nutzung notwendige Gesetzesänderung muss noch vom Landtag beschlossen werden.
Mit auf den Weg brachte das Kabinett auch eine Experimentierklausel, mit deren Hilfe die Polizei neue Techniken ausprobieren kann. Als Beispiel nannte Strobl den Einsatz von KI, um „Kriminellensprache oder Verbrecherjargon“ zu entschlüsseln. Darüber will das Land die Nutzung von Videoüberwachung ausweiten. Das Landesamt für Verfassungsschutz soll künftig Videoaufnahmen privater Kamerabetreiber beispielsweise in Einkaufszentren, Tankstellen oder Restaurants anfordern können. Außerdem sollen die Verfassungsschützer künftig Daten von Funkzellen abfragen können. Das soll vor allem im Bereich des islamistischen Extremismus dazu beitragen, Strukturen und lose Kontakte zwischen Personen zu erkennen. Dabei geht es um die Erhebung von Bewegungsdaten mit Hilfe von Smartphones und anderer Geräte, die sich mit dem Mobilnetz verbinden wie Autos.
Videoüberwachung ausgeweitet
Noch nicht auf dem Weg in den Landtag, aber auf dem Weg in die Anhörung ist eine Änderung des Landesdatenschutzgesetzes. Sie soll private Videoaufzeichnungen im öffentlichen Raum erleichtern und die Speicherfristen für Aufnahmen verlängern.