Radinfrastruktur kostet Geld. Müssen sich die Nutzer künftig daran finanziell beteiligen? Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Die AfD im Gemeinderat will den Haushalt mit einer Fahrrad-Steuer stärken. Jährlich sollen mindestens 15 Euro pro Rad gezahlt werden.

Die Alternative für Deutschland (AfD) im Stuttgarter Gemeinderat will dem defizitären Haushalt mit einer neuen Fahrrad-Steuer eine Finanzspritze verpassen. Sie schlägt eine jährliche „Beteiligungsgebühr“ von mindestens 15 Euro pro Rad vor. Zwei Referate im Rathaus haben sich mit der Materie befasst.

 

Bei ihren Berechnungen für einen kommunalen „Radinfrastrukturbeitrag mit Vignetten- und Kennzeichnungspflicht“ ist die vierköpfige Fraktion von vergleichsweise geringen Zahlen ausgegangen. Sie rechnet mit 90 000 Fahrrädern in der Landeshauptstadt und Einnahmen von 1,6 Millionen Euro. Der Lobbyverein Zweirad-Industrie-Verband e.V. (ZIV) rechnet dagegen mit weit höheren Zahlen. So verfüge statistisch jede Person in Deutschland über ein Fahrrad oder E-Bike, beim Neukauf gehe der Trend „vermehrt auch zur Anschaffung von Zweit- oder Dritträdern für Freizeit, Sport oder Transport“. Eine Marktsättigung sei „weiterhin nicht absehbar“.

Rad-Steuer könnte der Stadt Stuttgart 10 Millionen Euro bringen

Bei 610 000 Einwohnern und 15 oder 25 Euro pro Jahr (Biobike/E-Bike) würde das bei einer Kennzeichnungs- und Vignettenpflicht mehr als zehn Millionen Euro in die Stadtkasse spülen. Allerdings hat die Sache laut dem Finanzreferat und dem Referat für Sicherheit, Ordnung und Sport einen Haken: „Für die Einführung eines Infrastrukturbeitrags gibt es keine gesetzliche Grundlage“, schreiben die Bürgermeister Clemens Maier (Freie Wähler) und Thomas Fuhrmann (CDU) in ihrer Beurteilung des AfD-Antrags.

Bei der Schaffung neuer Abgaben sind Kommunen Grenzen gesetzt. Die Koalition aus Grünen und Christdemokraten im Land hat diese am 29. März 2025 mit dem Landesmobilitätsgesetz geweitet. Einige Aspekte darin waren Teil des Koalitionsvertrages und stehen den Kommunen nun zur Umsetzung zur Verfügung.

Neues Gesetz gibt Kommunen wie Stuttgart mehr Möglichkeiten – aber keinen Blankoscheck

„Barrieren bei der Mobilität sollen wegfallen. Ein durch das Gesetz eingeführter sogenannter Mobilitätspass ermöglicht finanzielle Planungssicherheit für den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs. Zusätzlich stärkt die digitale Parkraumkontrolle die Verkehrssicherheit und hilft bei Personalmangel in den Kommunen“, schreibt das von Minister Winfried Hermann (Grüne) geführte Verkehrsministerium. Das Gesetz sorge für Klarheit und schaffe „neue finanzielle Möglichkeiten für die Kommunen, um die Lebensqualität zu sichern und die Mobilität von morgen umzusetzen“.

Für den Nahverkehr gibt es neue Finanzierungsmöglichkeiten. Foto: Lichtgut/Christoph Schmidt

Beim Mobilitätspass ist an eine neue Abgabe aller Einwohner oder aller Autohalter für den Nahverkehr gedacht, die mit Fahrscheinen ausgeglichen werden soll. Einige Fraktionen im Gemeinderat fordern diesen Mobilitätspass, allerdings mit sehr unterschiedlichen Summen. So will die Gruppe Puls 35 Euro im Monat von Autohaltern einziehen, die Fraktion Linke/SÖS-plus fragt, wie hoch die Einnahmen bei 49 Euro im Monat pro Auto seien, die Grünen sprechen vorsichtig von zehn Euro pro Einwohner und Monat.

AfD in Stuttgart spricht von „Verkehrsgleichheit“

Die AfD sieht ihren Fahrrad-Vorstoß als Beitrag zur „Verkehrsgleichheit“. Man erlebe „seit Jahren eine deutliche Zunahme an aggressivem Verhalten von Fahrradfahrern“. Dem könnte man mit einer Kennzeichenpflicht begegnen. Doch im Landesmobilitätsgesetz findet sich dazu nichts. „Ein Radfahrendenbeitrag zur Finanzierung der Radinfrastruktur oder als Überwachungsinstrument ist nicht vorgesehen“, schreiben Maier und Fuhrmann. „Mangels Rechtsgrundlage“ seien auch die von der AfD geforderte Kennzeichenpflicht „sowie eine Registrierungspflicht für Fahrräder nicht umsetzbar“, so die Bürgermeister in ihrer Stellungnahme zum Haushaltsantrag.