Neue Regeln für Krankmeldung: Wann wird die telefonische Krankschreibung abgeschafft?

Die Krankschreibung per Telefon soll bald nicht mehr möglich sein.
Sina Schuldt/dpaDie Spitzen von CDU, CSU und SPD haben sich Anfang Juli 2026 darauf verständigt, die telefonische Krankschreibung abzuschaffen. Gleichzeitig soll künftig grundsätzlich bereits ab dem ersten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erforderlich sein.
Wie eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums auf Anfrage unserer Zeitung mitteilte, kann das Ministerium aktuell noch keinen konkreten Zeitplan für die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung nennen. Die Umsetzung der Beschlüsse werde derzeit innerhalb der Bundesregierung geprüft.
Bis dahin bleibt die telefonische Krankschreibung weiterhin möglich. Das stellt auch die Bundesregierung ausdrücklich klar: Die bisherigen Regelungen gelten weiter, solange die vereinbarten Änderungen noch nicht umgesetzt sind.
Abschaffung schon 2027?
Bundeskanzler Friedrich Merz hatte die geplanten Änderungen am 2. Juli 2026 in der ZDF-Sendung „maybrit illner spezial“ verteidigt. Die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung ist Teil eines größeren Reformpakets, auf das sich die Koalitionsspitzen verständigt haben.
Wann die neue Regelung tatsächlich in Kraft tritt, ist allerdings weiterhin offen. Regierungssprecher Stefan Kornelius machte am 3. Juli deutlich, dass die konkrete Ausgestaltung erst noch bevorstehe. Bei den Beschlüssen des Koalitionsausschusses handle es sich zunächst um politische Vereinbarungen der Regierungsparteien. Die Details müssten erst im weiteren Verfahren festgelegt werden.
Damit ist eine Abschaffung im Laufe des Jahres 2027 zwar denkbar, bislang aber nicht beschlossen. Einen verbindlichen Termin gibt es derzeit nicht.
Bis eine neue Regelung in Kraft tritt, können sich Patientinnen und Patienten bei leichten Erkrankungen weiterhin telefonisch krankschreiben lassen. Voraussetzung ist unter anderem, dass sie in der Arztpraxis bereits bekannt sind. Die erstmalige telefonische Krankschreibung ist für bis zu fünf Kalendertage möglich.
