Bar oder mit Karte?
: Finanzministerium plant Pflicht zur Kartenzahlung in Läden und Gastro

Das Finanzministerium plant eine Pflicht zur Kartenzahlung - Bargeld bleibt aber. Was die neuen Regeln für Konsumenten und Unternehmen bedeuten.
Von
red/ka
Berlin
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Es gibt sie noch, Gastronomiebetriebe und Läden, die keine Kartenzahlung anbieten. Dem will das Bundesfinanzministerium nun einen Riegel vorschieben.

Peter Kneffel/dpa
  • Finanzministerium plant Pflicht: Läden und Gastro müssen Kartenzahlung anbieten.
  • Bargeld bleibt Pflichtzahlung – Ziel ist Wahlfreiheit für Kundinnen und Kunden.
  • Unternehmen wählen Verfahren, doch mindestens ein europäisches muss akzeptiert werden.
  • Keine Umsatzgrenzen und keine Zusatzgebühren für Kunden vorgesehen.
  • Umsetzung ab 2027 geplant, mit Ausnahmen für nichtkommerzielle Organisationen.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Geschäfte, Restaurants und Dienstleister sollen künftig neben Bargeld auch mindestens eine digitale Bezahlmöglichkeit anbieten müssen. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat dazu Eckpunkte vorgelegt, die nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur derzeit mit den anderen Ministerien abgestimmt werden. Die neuen Regeln sollen 2027 umgesetzt werden.

„Wir wollen, dass Unternehmen überall dort, wo Waren und Dienstleistungen direkt vor Ort bezahlt werden, eine digitale Bezahlmöglichkeit anbieten“, heißt es in den Eckpunkten. Damit wird ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag von Union und SPD umgesetzt.

Welches digitale Bezahlverfahren angeboten wird, sollen die Unternehmen grundsätzlich selbst entscheiden können. Mindestens ein europäisches Verfahren müsse jedoch akzeptiert werden. Umsatzgrenzen oder zusätzliche Gebühren für Kunden sind nicht vorgesehen.

Bargeld wird weiter akzeptiert

Bargeld soll zugleich weiterhin akzeptiert werden. Ziel sei Wahlfreiheit für die Kunden. Ausnahmen von der Pflicht sind für nichtkommerzielle Organisationen wie Amateursportvereine oder Wohltätigkeitsverbände vorgesehen. Zudem soll geprüft werden, ob Härtefallregelungen nötig sind.

Das Finanzministerium will den Gesetzentwurf noch in diesem Jahr ins Kabinett bringen. Es begründet die Pläne auch mit dem Kampf gegen Steuerhinterziehung, Geldwäsche und andere Finanzkriminalität. Digitale Zahlungen würden dokumentiert und seien damit besser nachvollziehbar.