Kreis Esslingen
: „Bitte Hunde nicht frei laufen lassen“ – Nabu warnt vor Vogelgrippe

In den nördlichen Bundesländern ist die Vogelgrippe bei Kranichen ausgebrochen. Derzeit überfliegen die Zugvögel den Kreis Esslingen, warnt der Naturschutzbund.
Von
Frederic Feicht
Esslingen
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Der Nabu warnt: Kraniche könnten im Kreis Esslingen die Vogelgrippe verbreiten.

/Andreas Franke

Der Ausbruch der Vogelgrippe überschattet den spektakulären Zug Zehntausender Kraniche über Deutschland auf dem Weg in den Süden, vermeldet der Naturschutzbund Baden-Württemberg (Nabu). Auf dem Weg in ihre Überwinterungsgebiete in Frankreich und Spanien würden die Vögel, deren Flügel eine Spannweite von bis zu zwei Metern haben, derzeit wetterbedingt ein Pause einlegen.

Das Problem: In den nördlichen Bundesländern seien seit Oktober bereits mehr als 1000 Kraniche an der Vogelgrippe gestorben. Dort brüten dem Naturschutzbund zufolge etwa 8000 Paare. Der Ausbruch der für Vögel hochansteckenden und tödlichen Viruserkrankung falle auf den Höhepunkt des Herbstzuges. Durch die Ansammlungen von Kranichen in den Rastgebieten könnte sich die Krankheit schnell verbreiten.

Derzeit überfliegen die Tiere auch Baden-Württemberg und den Kreis Esslingen. „Noch gibt es hier keinen Vogelgrippe-Nachweis bei Kranichen“, wird Stefan Bosch, Nabu-Fachbeauftragter für Vogelschutz, in einer Mitteilung zitiert. „Es ist aber nicht unwahrscheinlich, dass bald erste Fälle gemeldet werden.“

Haustiere vor der Vogelgrippe schützen

Aufgrund des Vogelgrippe-Ausbruchs in den nördlichen Bundesländern bittet der Nabu um besondere Vorsicht: „Lassen Sie Hunde nicht frei laufen, besonders nicht in Gebieten, in denen Kraniche oder andere Wildvögel rasten. Aufgeschreckte Tiere weichen auf andere Gebiete aus und tragen das Virus weiter“, so der Nabu-Ornithologe Stefan Bosch. Das Risiko, dass sich das eigene Haustier ansteckt, sei zwar gering, doch in einigen Fällen habe das Virus auch bei Säugetieren nachgewiesen werden können.

Vorsichtsmaßnahmen im Kreis Esslingen

Um die heimischen Geflügel- und Wildvögelbestände zu schützen verweist der Nabu auf folgende weitere Vorsichtsmaßnahmen:

•Tote Vögel keinesfalls anfassen

•Keine Wasservögel wie Enten oder Schwäne füttern

•48 Stunden nach Kontakt mit toten Wildvögeln keine Geflügelhaltungen betreten

•Schuhe gründlich reinigen, besonders nach Aufenthalten in Küsten- oder Rastgebieten