Ehningen: Konflikt um Neubau
: Rosengrün will Präzedenzfall in der Königstraße schaffen

Ein geplanter Neubau in Ehningen sorgt für Zündstoff. Der Bürgermeister sieht einen Präzedenzfall und widerspricht der Baurechtsbehörde. Der Gemeinderat ist gespalten.
Von
Thomas Morawitzky
Stuttgart
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Zu einem Neubauprojekt in der Königstraße 63 in Ehningen gibt es unterschiedliche Ansichten im Gemeinderat. Braucht es einen Bebauungsplan oder nicht?

Stefanie Schlecht

Der Antrag auf einen Bauvorbescheid löste in dieser Woche eine längere Diskussion im Ehninger Gemeinderat aus. Der Auslöser: der Wunsch, ein Doppelhaus mit Hof und Garage in der Königstraße 63 in Ehningen zu bauen. Wie sich zeigte, gibt es im Gemeinderat nämlich offenbar unterschiedliche Auffassungen zu dem betreffenden Gebiet.

Die Bauvoranfrage wurde vom Technischen Ausschuss Ehningens in seiner Sitzung von 21. April an den Gemeinderat weitergegeben. Die baurechtliche Zuständigkeit liegt beim Landratsamt Böblingen, von dessen Auffassung Ehningens Bürgermeister Lukas Rosengrün (SPD) allerdings abweicht.

Präzedenzfall Burgstraße: Bürgermeister widerspricht Baurechtsbehörde

Die Baurechtsbehörde führt an, dass eine Hofbebauung, wie nun für die Königstraße 63 vorgesehen, in der näheren Umgebung nicht prägend vorhanden und deshalb nicht genehmigungsfähig sei. Rosengrün sieht jedoch in zwei Wohnhäusern, die 2021 in der Burgstraße gebaut wurde, einen Präzedenzfall – und damit die Möglichkeit, mit dem neuen Vorhaben einen ebensolchen für die Königstraße zu schaffen. Im technischen Ausschuss stimmte der Bürgermeister dagegen, die Bausache an den Gemeinderat weiterzuleiten.

Ehningens Bürgermeister Lukas Rosengrün sieht in der Burgstraße einen Präzedenzfall.

Foto: Stefanie Schlecht/Archiv

In der Königsstraße 63 soll ein Wohn- und Geschäftshaus in zwei Doppelhaushälften entstehen. Das Grundstück befindet sich im so genannten Scheunengürtel Ehningens. Das Vorhaben würde den Abriss eines bestehenden Wohngebäudes mit sich bringen. Die dazugehörige Scheue wurde bereits abgerissen.

Die neuen Gebäude sollen im rückwärtigen Hofbereich entstehen. Sollte die Baurechtsbehörde bei ihrer Einschätzung bleiben, bestünde dennoch die Möglichkeit, eine Zustimmung über den im Herbst 2025 eingeführten „Bauturbo“, ein vom Bund eingeführtes beschleunigtes Baurecht, zu erwirken.

Harald Bürkle fordert Bebauungsplan für Ehningens Scheunengürtel

Harald Bürkle, Bündnis 90/Grüne, vor allem drängte in der Sitzung des Gemeinderates darauf, ein derart beschleunigtes Verfahren nicht anzustreben und stattdessen einen Bebauungsplan für das Gebiet zu schaffen. Der Scheunengürtel sei eine bauliche Besonderheit Ehningens und umschließe die dortigen Wohnhäuser in zweiter Reihe. Für Bürkle stellt sich die Frage, wie dieses Gebiet sich in Zukunft entwickeln könnte. „Wir wollen, dass die Flächen wieder als Wohnflächen genutzt werden können und nicht, dass dort irgendetwas entsteht.“

Er bedauert, dass in der Burgstraße ein Präzedenzfall geschaffen wurde, ohne dass dies seinerzeit im Gemeinderat diskutiert wurde. Eine Wohnbebauung im Bereich wird zwar gewünscht, aber das Gremium ist gespalten zwischen dem Wunsch, die Ortsmitte zu gestalten, und der Befürchtung, dort eine zu starke Reglementierung zu schaffen.

Jeweils acht Mitglieder des Gemeinderates erkannten das Bauvorhaben laut Ortsbauplan und planungsrechtlich als zulässig an, sechs Mitglieder des Gemeinderates verweigerten ihre Zustimmung.

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