Der damals 56-Jährige hatte die Tat gestanden – den Vorwurf des versuchten Mordes jedoch von sich gewiesen (Archivfoto). Foto: dpa/Felix Kästle

Als Supermarkt-Erpresser von Friedrichshafen am Bodensee machte er Schlagzeilen, zwei Mal stand er wegen vergifteter Babynahrung vor Gericht: Nun ist das Urteil gegen ihn rechtskräftig.

Ravensburg - Das Urteil gegen einen Mann, der mehrere vergiftete Gläschen mit Babynahrung in Supermärkten deponiert hatte und so Millionen Euro erpressen wollte, ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof habe die Revision des Angeklagten als offensichtlich unbegründet abgewiesen, teilte das Landgericht Ravensburg am Montag mit.

Der damals 56-Jährige war im Juni 2020 wegen versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung zu zehn Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Er stand bereits zum zweiten Mal wegen der Tat vor Gericht. Ein Urteil aus dem Jahr 2018 hatte der BGH nach einer Revision in Teilen aufgehoben.

Mann hatte die Taten gestanden

Der Mann hatte 2017 mehrere Gläser Babynahrung mit einer gefährlichen Dosis Gift in Geschäften in Friedrichshafen platziert und von verschiedenen Handelsunternehmen 11,7 Millionen Euro gefordert. 2018 hatte das Landgericht Ravensburg ihn unter anderem wegen versuchten Mordes zu zwölfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Diese Entscheidung hob der BGH 2019 in Teilen auf, weil der Angeklagte vor dem Gift gewarnt hatte und deshalb keine Tötungsabsicht vorliege. Der Mann hatte die Taten, bei denen niemand verletzt wurde, gestanden. Den Vorwurf des versuchten Mordes hatte er jedoch von sich gewiesen.