Das Klinikum der Stadt Stuttgart. Foto: Lichtgut/Ferdinando Iannone

Die drei großen freigemeinnützigen Krankenhäuser in Stuttgart sehen sich „existenziell bedroht“. Grund für die prekäre Lage seien neben der Klinikreform des Bundes die hohen Subventionen der Stadt für ihr eigenes Klinikum.

In seiner Sitzung vorige Woche hat der Gemeinderat einstimmig und ohne Aussprache dem Klinikum der Stadt 30 Millionen Euro bewilligt. Das Geld ermöglicht es diesem, das Krankenhaus vom Roten Kreuz (RKK) in Bad Cannstatt, die Lungenfachklinik des Sana-Konzerns, sowie dessen Herzchirurgie in Mitte zu übernehmen. Dadurch kann das städtische Klinikum sein Angebot um die Herzchirurgie erweitern und ein großes Lungenzentrum bilden. Die Übernahmen dienten der „Sicherung des Versorgungsauftrags“ und der „wirtschaftlichen Konsolidierung“, so die Begründung. Dabei erhält das Klinikum von der Stadt seit Langem jedes Jahr einen Defizitausgleich im hohen zweistelligen Millionenbereich.

 

Wettbewerbsverzerrung aus Steuermitteln?

Diesen „einseitigen Verlustausgleich“ wollen das Robert-Bosch-Krankenhaus (RBK), das Marienhospital und das Diakonie-Klinikum nicht länger hinnehmen. Seit Jahren klagen sie darüber, dass das Klinikum etwa durch übertarifliche Zuschläge und weitere Zusatzzahlungen am Standort eine Wettbewerbsverzerrung aus Steuermitteln herbeiführe. „Das Defizit des Klinikums wird von der Stadt konstant ausgeglichen, wir dagegen müssen unsere Finanzierung aus eigener Kraft stemmen“, erklärt Johann Marx, der Kaufmännische Direktor am Marienhospital, in einer gemeinsamen Presseerklärung der drei Häuser.

In der sich zuspitzenden Lage durch langjährige Unterfinanzierung, stark gestiegene Kosten in der Inflation und durch die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) angestoßene Klinikreform sei man in eine „besorgniserregende finanzielle Situation“ geraten, durch die sich die Häuser in der weiteren Entwicklung „existenziell bedroht“ sehen. Die Erlöse reichten nicht mehr aus, um die weiter steigenden Kosten zu decken, erklären die Krankenhäuser. Die Verhältnisse seien so prekär, sodass „die freigemeinnützigen Krankenhäuser in Stuttgart am Scheideweg stehen“, heißt es in der Erklärung.

40 Prozent betreiben freigemeinnützige Träger

Die drei Krankenhäuser warnen: Der „massive Strukturwandel“, der mit den laufenden Übernahmen durch das städtische Klinikum noch verschärft wird, „gefährdet auch die Gesundheitsversorgung in Stuttgart“. Sie begründen diese Sorge mit Zahlen: Danach gebe es hier laut Landeskrankenhausplan 5521 Klinikbetten in 14 Krankenhäusern. „Davon werden 2254 Betten, rund 40 Prozent, von den drei großen freigemeinnützigen Trägern betrieben.“

Die drei Krankenhäuser fordern nicht nur mehr Unterstützung vom Bund und vom Land, das für die Finanzierung der Investitionen zuständig ist. Die Landesregierung müsse die Belange der freigemeinnützigen Krankenhäuser auch bei der anstehenden Krankenhausstrukturreform des Bundes berücksichtigen, diese seien bisher unterbewertet. „Das Zusammenwirken unserer Häuser mit unseren jeweiligen Spezialisierungen stellt das Fundament für eine funktionierende Stuttgarter Krankenhauslandschaft dar“, betont René Schmidt, Ärztlicher Direktor am Marienhospital. Bernhard Straub, der Geschäftsführer der Robert Bosch Stiftung, der Trägerin des RBK, erklärt: Man sei auch weiter bereit, in die Entwicklung einer guten Gesundheitsversorgung in Stuttgart und der Region zu investieren. „Wir erwarten dafür aber gerechte Spielregeln für alle Träger.“ Es sei nicht einsehbar, warum öffentliche Steuergelder einseitig vergeben und wichtigen Krankenhäusern, die ebenfalls einen Versorgungsauftrag erfüllten, grundlos vorenthalten würden.

Einseitige Unterstützung sei „fahrlässig und gefährlich“

Mark Dominik Alscher, der Medizinische Geschäftsführer des Robert-Bosch-Krankenhauses, kritisiert, die laufende Krankenhausreform unterstütze einseitig staatliche Einrichtungen. Dies sei „fahrlässig und gefährlich“, so Alscher. Von der Stadt Stuttgart wünsche er sich „eine faire, begleitende Unterstützung unseres Krankenhausalltags“. Dies bedeutet für den Chef des RBK „die gleiche finanzielle Unterstützung wie sie das Städtische Klinikum mit jährlich etwa 50 Millionen Euro zur Sicherung des laufenden Betriebs erhält“.

Bei ihren Forderungen stützen sich das Bosch-Krankenhaus, das Marienhospital und das Diakonie-Klinikum auf ein aktuelles Rechtsgutachten, das die Verbünde der freigemeinnützen Krankenhäuser in Deutschland in Auftrag gegeben haben. Darin komme die renommierte Verfassungsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf von der Universität Potsdam zum „eindeutigen Ergebnis, dass Krankenhäuser aller Trägerformen durch die Krankenhausplanung im gleichen Markt tätig sind und gleichermaßen Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse erbringen“. Daraus folgt für die Auftraggeber der Studie, dass „die Praxis des einseitigen Verlustausgleichs für kommunale Kliniken so nicht weiter stattfinden darf“.

Das derzeitige Vorgehen von Kommunen wie Stuttgart ist laut Gutachten ein „Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes und gegen das europäische Beihilfenrecht“. Lege man aber den „Anspruch auf Gleichbehandlung“ zugrunde, müssten Kommunen, „die sich freiwillig für einen Defizitausgleich bei kommunalen Krankenhäusern entscheiden, diesen Anspruch auch gegenüber den freigemeinnützigen und privaten Krankenhäusern erfüllen“.

Mit der laufenden Übernahme des Bad Cannstatter Rot-Kreuz-Krankenhauses und der Sana-Herzchirurgie durch das Klinikum befasst sich derzeit auch das Kartellamt. Dabei handelt es sich um einen gewöhnlichen Vorgang. Allerdings hat sich das Robert-Bosch-Krankenhaus, dem in dem Verfahren eigentlich keine formale Einspruchsmöglichkeit zusteht, an das Kartellamt gewandt. Das RBK sieht sich mit seinem angesehenen Lungenschwerpunkt und mit seiner Herzchirurgie durch den geplanten Kauf der Sana-Fachkliniken vom städtischen Klinikum angegriffen. Den Vorstoß begründet RBK-Chef Mark Dominik Alscher damit, dass das städtische Klinikum schon jetzt einen Marktanteil in Stuttgart von 44 Prozent habe. Durch die Übernahmen wachse dieser auf 48 oder 49 Prozent. Ab einem Marktanteil von 50 Prozent handle es sich um eine „marktbeherrschende“ Stellung, so Alscher.