Wie gut ist Verfassungsgerichte in Deutschland in ihrer Unabhängigkeit geschützt? Foto: imago/photothek/Thomas Imo

Ampel und Union wollen das Bundesverfassungsgericht besser schützen. Der Deutsche Richterbund fordert jetzt auch die Länder auf, entsprechende Regeln nachzuschärfen – nicht zuletzt mit Blick auf die jüngsten Ereignisse in Thüringen.

Der Deutsche Richterbund begrüßt die Pläne zum Schutz des Bundesverfassungsgerichts und fordert die Länder auf, auch ihre Gesetze zum Schutz von Demokratie und Rechtsstaat nachzuschärfen. „Auch die Bundesländer sollten ihre Landesverfassungen und Justizgesetze jetzt dringend auf mögliche Schwachstellen überprüfen“, sagte der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbunds, Sven Rebehn, unserer Redaktion. „Die Unabhängigkeit der Gerichte muss als Bollwerk der Demokratie effektiv geschützt sein, damit Extremisten und Verfassungsfeinde keine Chance haben“, fügte er hinzu.

 

Initiative im Bundestag

Rebehn betonte: „Nur mit einer unabhängigen Justiz kann es gelingen, die Spielregeln der Demokratie und des Rechtsstaates wirksam durchzusetzen und zu verteidigen.“ Zur Begründung ergänzte er: „Das haben der AfD-Eklat im Thüringer Landtag und das Eingreifen des Landesverfassungsgerichts nochmals sehr deutlich gezeigt.“

Am Donnerstag befasst sich der Bundestag mit seiner Initiative zum Schutz des Bundesverfassungsgerichts. „Die zwischen der Ampel und der Union abgestimmten Pläne zum Schutz des Bundesverfassungsgerichts sind richtig, um das Gericht besser gegen zielgerichtete politische Eingriffe und Blockaden zu sichern“, sagte Rebehn. „Die Vorschläge sollten aber um eine weitere Hürde ergänzt werden: Auch der Bundesrat sollte künftig Gesetzesänderungen, die die Arbeitsweise des Bundesverfassungsgerichts betreffen, zustimmen müssen“, führte er aus. So könnte das Schutzpaket für das Verfassungsgericht komplettiert werden, so Rebehn.

Die Ampel-Fraktion und die Union wollen noch vor der Bundestagswahl zentrale Vorgaben zur Struktur des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz verankern. Im Grundgesetz verankert werden soll unter anderem die Festlegung auf 16 Richter und zwei Senate. Das Ziel ist nach Aussage der beteiligten Fraktionen, die Unabhängigkeit des Gerichtes zu stärken – und dafür zu sorgen, dass es auch in politisch turbulenten Zeiten immer arbeitsfähig ist.