Vor sieben Monaten wurde eine Interimslösung zur Entschärfung der Lage abgelehnt. Nun will der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club notfalls auf eine Zustimmung des Gemeinderats verzichten.
Es war ein herber Dämpfer, den die Stadt Fellbach vor mehr als einem halben Jahr einfahren musste. Ihre Bemühungen und Vorschläge, um die aus Verwaltungssicht missliche Lage für Radfahrende in der Bahnunterführung zu verbessern, wurden durch die ablehnenden Stimmen der Freien Wähler/Freien Demokraten und der CDU ausgebremst.
Dabei hatte die Stabsstelle Mobilität im Rathaus in diversen Expertengesprächen mit fachkundigen Beratern sowie gemeinsam mit der Polizeidirektion Aalen und dem Ortsverband Fellbach des Allgemeinden Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) diese als „Übergangslösung“ bezeichnete Variante ausgearbeitet. Der Radverkehr sollte nicht mehr zusammen mit den Fußgängern auf dem Geh-/Radweg geführt werden, sondern auf der Straße im allgemeinen Auto- und Lastwagenverkehr „mitschwimmen“.
Radler verunglückte im September 2023 tödlich
Als notwendig wurde dieser Vorschlag erachtet, weil am 14. September 2023 ein Radfahrer in der Unterführung tödlich verunglückt war. Er war an jenem Tag entgegen der Fahrtrichtung auf dem engen Geh- und Radweg unterwegs, fuhr beim Ausweichen entgegenkommender Radler gegen die Unterführungsmauer und erlag später seinen Verletzungen.
Während SPD, Grüne und Die Stadtmacher den Verwaltungsvorschlag unterstützten, kritisierten Freie Wähler und Christdemokraten das Modell. Es bringe mehr Unsicherheit, „das Risiko wird erhöht“, es drohe „eine Verschlimmbesserung“.
Auch der eindringliche Appell des Ersten Bürgermeisters Johannes Berner an die Gegner dieser Lösung fruchtete nichts: „Es schmerzt uns in der Verwaltung, wenn fachlich gut begründete Vorlagen in ihrer Grundhaftigkeit infrage gestellt werden.“ Der Verwaltungsvorschlag sollte doch „mit dem notwendigen Respekt gewürdigt“ werden. Bei Stimmengleichheit fand der Antrag letztlich keine Mehrheit.
Nach mehrmonatiger öffentlicher Funkstille bei diesem Thema hat sich kürzlich der ADFC unter dem Titel „Verkehrssicherheit für Radfahrende in Fellbach“ zu Wort gemeldet. Der Verband spricht diverse neuralgische Aspekte an – etwa den Auto-Durchgangsverkehr in den Fahrradstraßen oder mangelhafte und veraltete, oder gar nicht vorhandene Radschulwegpläne.
Als gravierend stufen der ADFC-Ortsansprechpartner Johann Krämer und der Politische Sprecher des ADFC Rems-Murr, Andreas Schwager, die „weiterhin erhebliche Gefahrenlage in der Bahnunterführung“ ein. Auch fast zweieinhalb Jahre nach dem Tod des Radfahrers in der Unterführung seien „keine wirksamen Verbesserungen umgesetzt worden“, heißt es in einem Statement.
Der ADFC hat der „damals diskutierten Interimslösung“ nach eigener Erklärung grundsätzlich zugestimmt, „weil wir sie als ersten Schritt verstanden haben“ – im Sinne von „lieber eine Verbesserung als gar keine Maßnahme“.
Allerdings, so Krämer und Schwager, habe das knappe Abstimmungsergebnis gezeigt, dass der Vorschlag in mehreren Punkten nicht überzeugend gewesen sei: „Der Kernpunkt war, dass die Interimsmaßnahme nicht an der eigentlichen Ursache des Problems ansetzte.“ Zwar wäre das Unfallrisiko für Falschfahrende minimal reduziert worden, gleichzeitig aber zu Lasten aller Radfahrenden in Richtung Fellbach.
Insbesondere hätte die Verlagerung des Radverkehrs auf die Fahrbahn dazu geführt, dass schnellere Radfahrer die Möglichkeit verloren hätten, sich über das bestehende Radsignal sicher vor dem Autoverkehr einzuordnen. Zudem hätte die Maßnahme die fehlende legale Radverbindung auf der Westseite der Unterführung nicht behoben. „Wer dort den direkten Weg nutzt, wäre weiterhin verkehrswidrig unterwegs gewesen – obwohl dieser Weg die intuitivste Linienführung darstellt.“
In der Bahnunterführung besteht nach ADFC-Ansicht „seit Jahren eine klar dokumentierte Gefahrenlage mit mehreren Unfällen“. Bei solchen Gefahrenlagen seien die Verkehrsbehörden verpflichtet, Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit zu prüfen und einzuleiten, dies sei auch durch die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung bestätigt.
Konkret, so Schwager und Krämer: „Da verkehrsrechtliche Anordnungen eine hoheitliche Aufgabe der Straßenverkehrsbehörde sind, können erforderliche Maßnahmen auch ohne Zustimmung des Gemeinderats getroffen werden.“ Notwendige Schritte dürften in solchen Situationen „nicht von politischen Mehrheiten abhängig gemacht werden“. Die Verantwortung für die strategische Steuerung solcher Prozesse liege bei den führenden Stellen der Verwaltung.
Krämer und Schwager direkt an die OB: „Auch Sie als Oberbürgermeisterin tragen hier eine wichtige Leitungsfunktion, um sicherzustellen, dass notwendige Maßnahmen trotz politischer Diskussionen und Differenzen zeitnah veranlasst und umgesetzt werden.“
Die beiden ADFC-Vertreter bitten die Fellbacher Oberbürgermeisterin Gabriele Zull daher „dringend“, einen verbindlichen Fahrplan für eine bauliche und langfristig tragfähige Lösung zu erarbeiten und eine klare Abstimmung der beteiligten Fachstellen sicherzustellen, „damit notwendige Entscheidungen nicht weiter verzögert werden“.
Was sagen die Stadträte zu diesem Ansinnen?
Übersetzt: Die Stadtverwaltung soll ihr im Sommer gescheitertes Konzept nun eben ohne den Gemeinderat durchsetzen – ohne weitere Debatte und ohne Abstimmung im Lokalparlament. Die nächsten Wochen werden zeigen, was die Fellbacher Stadträtinnen und Stadträte von diesem forsch anmutenden ADFC-Vorstoß halten, ob sie sich auf diese Weise ausgebootet fühlen und ein derartiges Ansinnen strikt zurückweisen.
Die Fellbacher Rathausspitze arbeitet aktuell an einer Antwort auf das ADFC-Schreiben, es soll in diesen Tagen verschickt werden.