Ein 42-jähriger Mann aus dem Kreis Esslingen soll Sex mit seiner Freundin gehabt haben, als diese sich weder wehren noch äußern konnte.
Der Fall erinnert etwas an den der Gisèle Pelicot in Frankreich: Ein 42-Jähriger Mann aus einer kleinen Gemeinde im Landkreis Esslingen soll seine Partnerin, als sie sich weder äußern noch wehren konnte, vergewaltigt und dabei gefilmt haben. Die Filme soll er aber nicht weitergegeben haben. Mit dem mutmaßlichen Opfer hatte der Mann davor eine langjährige Beziehung. Erst, als sich das Paar getrennt hatte, erfuhr sie von den Aufnahmen.
Am ersten Verhandlungstag vor dem Landgericht Stuttgart räumte der Angeklagte über seinen Verteidiger die Vorwürfe ein. Die Taten sollen sich im Januar 2021 und im Februar 2022 zugetragen haben. Explizit wurden die Sexualpraktiken genannt, die der Mann an der Frau ausgeführt haben soll. Er habe die Frau unter anderem gefesselt und ihr eine Maske über den Kopf gezogen. Bei den Gewalttaten soll er auch eine Reihe von sogenannten Spielzeugen verwendet und der Frau eingeführt haben: Plugs und Dildos seien dabei gewesen. Einmal soll sie beim Oralsex keine Luft mehr bekommen haben.
Angeklagter spricht über seinen heftigen Alkoholkonsum
Der Mann machte beim Prozessauftakt am Dienstag Angaben zu seiner Person und zur Sache. Er sagte, er habe heftig getrunken und auch Drogen konsumiert. Auch seine damalige Partnerin habe, so seine Darstellung, übermäßig viel getrunken. Inzwischen sei er in einer neuen Beziehung, trinke nicht mehr und habe einen Job. Er wollte sich bei der Ex-Partnerin, die in dem Verfahren als Nebenklägerin auftritt, aber nicht anwesend war, entschuldigen. Doch deren Anwältin sagte, dass keine Entschuldigung angenommen werde. Bis Ende 2024 waren sie noch liiert.
Auch in den Nächten, um die es bei den Vergewaltigungsvorwürfen ging, hätten laut dem Angeklagten beide viel Alkohol getrunken. Die Anklage wirft ihm vor, die Frau sei vollkommen regungslos gewesen und vor allem in einem Zustand, in dem sie keine Willensäußerung mehr machen konnte – also schon gar nicht widersprechen, wenn sie keinen Geschlechtsverkehr wollte oder eine der vom Angeklagten vollzogenen Praktiken ablehnen würde. Die Taten sollen sich jeweils spät in der Nacht, nach Mitternacht, ereignet haben und dann über mehrere Stunden hingezogen haben.
Die Anklage wirft dem Mann neben den Vergewaltigungen auch die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen vor – wegen der Videoaufnahmen, mit denen er die Taten dokumentiert haben soll. Die Aufnahmen habe er auf seinem Rechner gespeichert gehabt.
Der Tatbestand ist laut dem Strafgesetzbuch dann erfüllt, wenn man entweder jemanden aufnimmt, der sich in geschützten Räumen – also der eigenen Wohnung etwa – aufhält. Oder dann, wenn man jemanden filmt oder fotografiert, der sich in einer hilflosen Lage befindet. Letzteres kann man auf die Lage der Frau beziehen. Strafbar ist bereits das Erstellen der Aufnahme, auch wenn man sie niemand anderem gezeigt hat.
Am ersten Verhandlungstag wurden noch keine Zeugen oder Sachverständigen zu dem Fall gehört. Kommende Woche soll eine Gerichtsmedizinerin aussagen. Das Verfahren wird am Donnerstag, 8. Mai, fortgesetzt.