Die Steuerfahndung ermittelt bei Steuerstraftaten. Ein viel diskutiertes Portal soll ihr im Land neue, anonym eingereichte Informationen verschaffen. Foto: picture alliance/dpa/Silas Stein

Die Professorin Nadja Dwenger hält Portale zur Meldung von Steuerverstößen für nötig, weil die Finanzämter viele Verstöße nur mit Informationen von außen entdecken könnten. Es gebe gute Möglichkeiten, den Missbrauch von Portalen zur Denunziation einzudämmen.

Stuttgart - Baden-Württemberg wurde für die Einführung des anonymen Steuer-Hinweisportals viel gescholten. Braucht man einen solchen Online-Briefkasten wirklich?

 

Frau Prof. Dwenger, Baden-Württemberg will mit einem Online-Portal anonyme Hinweise von Bürgern auf Steuervergehen einsammeln. Sie beschäftigen sich wissenschaftlich mit der Erhebung von Steuern. Welche Erfahrungen mit solchen Portalen gibt es in anderen Ländern?

Solche Portale gibt es in vielen Ländern – in den USA, in Großbritannien und Kanada, aber auch in EU-Ländern wie Spanien und Frankreich. Die Erfahrungen mit den Informationen, die man über solche Portale erhält, sind durchaus positiv.

Auf die Regeln kommt es an

Es gibt im Südwesten die große Befürchtung, dass ein solches Portal zum Anschwärzen, zum Denunzieren von Nachbarn einlädt. Wie begründet sind solche Befürchtungen?

Die Regeln in den einzelnen Ländern, die solche Portale betreiben, sind sehr unterschiedlich und dürften einen großen Einfluss darauf haben, welche Art von Hinweisen jeweils eingehen. Positive Erfahrungen gibt es mit der Anforderung, dass nur sogenannte substantiierte Hinweise gewollt sind. Bloße Verdächtigungen und auch begründete Vermutungen reichen dann nicht aus – gefragt sind Belege wie Schriftstücke und Fotos, die die Steuerfahnderinnen und Steuerfahnder auch nachprüfen können.

Als Baden-Württembergs Finanzminister Danyal Bayaz die Pläne vorstellte, war die Empörung groß. Selbst von einer Steuer-Stasi war die Rede. Halten Sie diese heftigen Reaktionen für angemessen?

Die Steuerverwaltung arbeitet in einem Spannungsfeld. Viele Vergehen können ohne Hinweise von Dritten praktisch nicht entdeckt werden. Ein niederschwelliger Zugang für diejenigen, die etwas zu berichten haben, erhöht daher die Chancen, Steuerhinterziehung aufzuspüren. Andererseits hat die heftige Diskussion gezeigt, wie groß gerade in Deutschland die Sensibilität gegenüber allem ist, was an Bespitzelung und Denunziation erinnert. Das muss die Politik ernst nehmen. Die Regeln in den einzelnen Ländern sind sehr unterschiedlich, und sie müssen zum jeweiligen Land auch passen.

USA gehen noch wesentlich weiter

Gibt es Länder, die weiter gehen als Baden-Württemberg?

Baden-Württemberg geht gar nicht so weit. Die Möglichkeit, Steuervergehen zu melden, gab es schon bisher, denn die Steuerverwaltung ist ja auch per Brief, Telefon oder E-Mail erreichbar. Und wer auf den Brief keinen Absender schreibt, ist ebenfalls anonym. Nun gibt es ein Internetportal, das ausdrücklich zur Meldung für Verstöße geschaffen wurde. Das macht die Meldung für einige einfacher, ist aber erst einmal eine rein technische und keine prinzipielle Neuerung. Die USA gehen deutlich weiter – dort winkt Hinweisgebern eine finanzielle Beteiligung an den zusätzlich eingetriebenen Steuern. Überschreitet der eingetriebene Betrag zwei Millionen US-Dollar (1,7 Millionen Euro), wird eine Belohnung zwischen 15 und 30 Prozent fällig. Auch für kleinere Summen sind Belohnungen ausgesetzt. Dort können Hinweisgeber mit ihren Tipps substanzielle Summen verdienen.

Viele Vergehen sind von außen kaum zu erkennen

Wie wichtig sind vertrauliche Hinweise für die Arbeit der Steuerfahnder?

Einigt sich eine Firma mit Beschäftigten oder Auftraggebern darauf, Zahlungen an den öffentlichen Kassen vorbeilaufen zu lassen, hat keine Seite ein Interesse daran, dies offenzulegen – denn beide profitieren davon zulasten der Allgemeinheit. Natürlich gibt es Kontrollen, zum Beispiel auf Baustellen, aber das ist sehr aufwendig und deckt bei Weitem nicht alle Fälle auf, schon gar nicht die illegale Beschäftigung von Putzhilfen in Privathaushalten. Noch schwieriger ist es, Mischformen auf die Spur zu kommen, bei denen ein Teil der Zahlungen auf legale Weise und ein Teil illegal abgewickelt wird. Dann gibt es eine legale Fassade, hinter der Steuern hinterzogen werden. Hinweise durch Dritte sind hier entscheidend, ohne diese bleiben viele Verstöße unentdeckt.

Finanzminister Bayaz hat erklärt, das neue Portal sei nicht dazu da, illegal beschäftigten Putzhilfen auf die Spur zu kommen, sondern solle vor allem große Fälle von Steuerhinterziehung aufdecken. Gibt es demnach gute und böse Steuerhinterziehung?

Diese Aussage halte ich für sehr unglücklich. Die Politik kann nicht Gesetze erlassen und den Bürgern dann signalisieren, dass sie nicht gewillt ist, sie auch alle durchzusetzen. Möglicherweise wollte Bayaz mit seiner Aussage Befürchtungen entkräften, man wolle mit dem Portal Denunzianten anlocken, die ihre Nachbarn beschuldigen. Doch das Signal, der Staat wolle von bestimmten Formen der Steuerhinterziehung am liebsten gar nichts erfahren, beschädigt die Steuermoral. Was sollen davon diejenigen halten, die mühsam eine Putzhilfe suchen, die zu einer legalen Beschäftigung bereit ist?

Wie stark ist die Anziehungskraft des baden-württembergischen Portals für die Denunzianten?

Schon heute können zum Beispiel verlassene Ehepartner Informationen über verschwiegene Einkünfte oder Vermögen an die Finanzbehörden melden. Wenn das Substanz hat, müssen die Fahnder dem auch nachgehen. Dass Meldungen verfolgt werden, mit denen andere angeschwärzt werden, um ihnen Ärger zu bereiten, halte ich dagegen für unwahrscheinlich. Dafür würde das Personal auch bei Weitem nicht ausreichen. Schon jetzt ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein kleines Unternehmen jemals vom Betriebsprüfer unter die Lupe genommen wird, extrem gering. Da dürfte die Steuerverwaltung keine Ressourcen dafür haben, vagen Verdächtigungen nachzugehen.

Steuerpranger erweist sich als wirkungsvoll

Es gibt ja auch Länder, die darauf setzen, Steuerverstöße öffentlich bekannt zu machen. Welche Erfahrungen gibt es mit einem solchen Pranger?

Wir haben dies am Beispiel Slowenien untersucht, wo Personen und Firmen öffentlich benannt werden, die ihre Steuerschulden über einen längeren Zeitraum nicht beglichen haben. Dieser Pranger hat sich bei vielen Steuerzahlern als sehr wirksam erwiesen, wenn auch nicht bei allen. Viele Privatleute und Unternehmen haben noch rechtzeitig gezahlt, bevor ihre Steuerschulden ans Licht der Öffentlichkeit kamen. Bei den Unternehmen waren dies vor allem diejenigen, die an Endverbraucher liefern und auf eine gute Reputation in der Öffentlichkeit besonders angewiesen sind.

Wer landete letztlich am Pranger?

Wir haben die Bilanzen von Unternehmen untersucht, die auf der Liste standen. Es waren vor allem Firmen, die wirtschaftlich sehr schlecht dastanden und schlicht nicht in der Lage waren, die Steuern zu bezahlen. Sie haben durch den Pranger noch mehr von ihrer Reputation verloren, was ihre Lage sicher nicht verbessert hat – und auch nicht ihre Fähigkeit, doch noch die Steuern zu zahlen. Deshalb sollten bei einem Pranger bei allen positiven Effekten auch mögliche negative Konsequenzen mitbedacht werden.