Das Handgranaten-Attentat am 9. Juni 2023 in Altbach beschäftigt die Gerichte noch immer. Foto: dpa

Noch immer beschäftigt das Handgranaten-Attentat von Altbach das Stuttgarter Landgericht. In einem Revisionsprozess gibt es dreieinhalb Jahre für einen 22-Jährigen.

Drei Jahre und sechs Monate Einheitsjugendstrafe – so lautet das zweite Urteil gegen einen 22-Jährigen, der bei Ermittlern und Justiz als vielfältiger Akteur im Konflikt der schießwütigen Gruppierungen in der Region gilt. Im Revisionsprozess ist das Urteil wegen versuchten Totschlags für ihn damit um zwei Monate höher ausgefallen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das erste Urteil kassiert und ans Landgericht zurückverwiesen. Der junge Ludwigsburger gehörte am 9. Juni 2023 zu den Trauergästen auf dem Friedhof Altbach, die den Handgranaten-Attentäter aus Rache lebensgefährlich verletzt hatten. Am Donnerstagnachmittag verließ der 22-Jährige den Gerichtssaal dennoch als freier Mann.

 

Mit dem Urteil hat der Vorsitzende Richter Guido Ernst einiges auf dem Kerbholz des 22-Jährigen, den Ermittler als Mitglied der Esslingen/Ludwigsburg-Gruppierung bezeichnen, juristisch abgearbeitet.

Als versuchter Totschlag wird sein Angriff auf den flüchtenden 23-jährigen Attentäter gewertet, der zur verfeindeten Zuffenhausen/Göppingen-Clique gehört. Den soll er an den Hals gefasst und gewürgt haben. Der Beweis dazu entstammte einer Abhörmaßnahme, bei der eine Stimmenauswertung eines Sachverständigen im ersten Anlauf allerdings noch zu unsicher ausfiel – ein Knackpunkt für den BGH. Nun bekam das Gericht eine neue, eindeutigere Expertise.

In die dreieinhalb Jahre Haft hat die 2. Jugendstrafkammer weitere Delikte eingerechnet. Er hatte unter anderem eine geladene Schusswaffe in der Waschküche seines Wohnhauses versteckt, die er im März 2023 bei Schüssen auf einen Bandenchef in Zuffenhausen verwendet haben soll. Oder war im Mai 2023 am Stuttgarter Karlsplatz mit einem Messer mit 8,5 Zentimeter Klingenlänge erwischt worden. Der Ort gehörte schon zu dieser Zeit zur Waffenverbotszone. Bei seiner Kontrolle und Festnahme hatte er erheblichen Widerstand geleistet. Und dann war da noch einige Tage vorher eine Schusswaffe mit vier Patronen, die er in Ludwigsburg unter Laub versteckt haben soll.

... und da ist noch ein anderes Urteil

Noch ist offen, ob er sich wegen der Schüsse in Zuffenhausen noch einmal vor Gericht verantworten muss. In diesem Fall hat nämlich die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Für seine Beteiligung an den Schüssen auf ein Führungsmitglied der Zuffenhausen-Fraktion, das seither im Rollstuhl sitzt, war der junge Deutsche kurdischer Abstammung zu einer Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt worden. Das Gericht hatte bei ihm keine Tötungsabsicht gesehen. Die Anklage hatte dagegen acht Jahre Haft gefordert. Der BGH hat sich zu diesem Urteil vom September 2025 noch nicht geäußert.

Trotz dieses neuerlichen Urteils des Landgerichts hat der 22-Jährige das Gebäude als freier Mann betreten und auch wieder verlassen. Weil er seit 29. Februar 2024 in Untersuchungs- und anschließend Strafhaft saß und damit bereits zwei Jahre hinter Gittern verbüßt hatte, wurde der Haftbefehl gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Schon zum Auftakt des Revisionsprozesses hatte der Ludwigsburger, der nunmehr einen Beruf als Lagermitarbeiter angibt, den Saal wie ein Besucher betreten können – allerdings seinen Personalausweis hinterlegen müssen. Wie das Ganze aussieht, sollte der BGH den Zuffenhausen-Prozess neu aufgerollt haben wollen, wird sich zu gegebener Zeit entscheiden.