Ein Traktor zieht eine Spritzmaschine über ein Rapsfeld und versprüht Pflanzenschutzmittel. Foto: Jens Büttner/dpa

Das Land hat das Ziel, die Menge an Pestiziden zu halbieren, zugleich macht sich Agrarminister Hauk dafür stark, die Nutzung weniger gut zu dokumentieren. Wie passt das zusammen?

Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit hat die CDU auf ihrem Bundesparteitag in Stuttgart Ende Februar einen Antrag zu Pflanzenschutzmitteln beschlossen: Danach sollen „die Dokumentationspflichten nach Durchführungsverordnung (EU) 2023/564 abgeschafft oder auf ein Mindestmaß reduziert werden“, heißt es im Antrag. Letztlich kann das zwar nur die EU – die konservative EVP im Europaparlament, zu der auch die CDU gehört, fordert dies aber ebenfalls schon länger.

 

Seither tobt ein Streit darum, wie dieser Antrag zu bewerten ist. Denn der Hauptantragsteller ist Agrarminister Peter Hauk (CDU), der im Land zugleich dafür verantwortlich ist, die Menge an Pestiziden bis 2030 um 40 bis 50 Prozent zu verringern. Johannes Enssle, der Landesvorsitzende des Nabu, ist ziemlich entrüstet über den Vorstoß von Minister Hauk: „Im Prinzip dürfte die Landschaft dann ohne Kontrolle vergiftet werden“, sagt er. Niemand könne dann noch wissen, wie viele Mittel wo ausgebracht werden. Ihn erinnert das jetzige Vorgehen fatal an einen Ausspruch von Peter Hauk im Jahr 2018, als dieser behauptete, es gehe die Öffentlichkeit nichts an, wie viele Pestizide eingesetzt würden. Kurz darauf musste Hauk zurückrudern. Trotzdem musste der Nabu die Veröffentlichung von Daten erst vor Gericht erstreiten.

Bei ihrem Bundesparteitag in der Messe Stuttgart Ende Februar hat die CDU auch einem Antrag zum Pflanzenschutz zugestimmt. Foto: Andreas Rosar /Fotoagentur-Stuttgart

Das Agrarministerium spricht auf Anfrage aber von einem Missverständnis. Es gehe ausschließlich darum, jene zusätzlichen Dokumentationspflichten, die zum Jahresbeginn in Kraft getreten seien, wieder abzuschaffen. Danach muss etwa jetzt das genaue Flurstück eingetragen werden; zudem müssen die Daten ab 2027 in elektronischer Form, etwa als Excel-Listen, vorliegen.

Sebastian Schreiber, der Sprecher des Agrarministeriums, beteuert, es gehe Peter Hauk allein um Bürokratieabbau. „Die neue EU-Durchführungsverordnung geht ohne zusätzlichen Mehrwert massiv ins Klein-Klein der Dokumentation, sodass dies dem Landwirt nicht mehr zumutbar ist“, so Schreiber. Ein Gärtner müsse etwa jetzt für jede Kultur in seinem Gewächshaus ausführlichste und detaillierteste Informationen abgeben, was er wann, wie, in welcher Form mache.

Zumindest ist die Formulierung im Antrag also äußerst missverständlich. Allerdings ist am Ende des Antrags zu lesen, dass die „Landwirtschaft generell von Dokumentationspflichten befreit“ werden sollte. Johannes Enssle spricht deshalb von Nebelkerzen, die das Ministerium jetzt werfe. Auch grundsätzlich ist er von den meisten neuen Angaben überzeugt: Nur mit dem neuen sogenannten EPPO-Code und mit der elektronischen Erfassung könne geprüft werden, ob Probleme in der Landschaft ihre Ursache in Pestiziden haben könnten, wie etwa vor einigen Jahren bei einem großen Bienensterben im Rheintal. Bisher hätten Natur- oder Wasserschützer oft Kisten voller unsortierter Kopien erhalten. Enssle: „Statt einer Flurstücknummer stand dann oft ‚hinter der Scheune’ auf den Zetteln.“

Auch das grün geführte Umweltministerium hat den Antrag so verstanden, dass der vollständige Verzicht auf die Aufzeichnungspflichten gefordert werde, teilt dessen Sprecher Steffen Becker mit: „Das lehnt unser Ministerium ab – dies würde den Missbrauch von Pflanzenschutzmitteln zu Lasten von Böden und Grundwasser erleichtern.“

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.umweltschutz-in-baden-wuerttemberg-weniger-pestizide-ist-das-land-auf-einem-guten-weg.02f5dbd6-c957-498e-a0e4-a8b59918d3a1.html

Wie weit das Land mit dem Ziel der Pestizidreduktion ist, auch darüber gehen die Meinungen auseinander. Seit fünf Jahren bringt das Agrarministerium jährlich einen Pestizidbericht heraus. Grundlage für die Bewertung ist ein repräsentatives Betriebsmessnetz mit gut 500 Datensätzen – die kompletten Daten aus der EU-Verordnung würden dafür also tatsächlich nicht benötigt. Die Verminderung der Menge an Pflanzenschutzmitteln liegt laut dem jüngsten Bericht jährlich zwischen fünf und 13 Prozent gegenüber der Durchschnittsmenge 2016 bis 2019.

Das Ministerium wertet diesen Trend als Erfolg, Baden-Württemberg habe eine Vorreiterrolle. So seien etwa 40 Demonstrationsbetriebe eingerichtet worden, in denen Landwirte im sparsamen Umgang mit Pflanzenschutzmitteln geschult werden. Naturschützer halten diese Größenordnung dagegen für eine natürliche Schwankung, abhängig etwa von der Witterung. Vom Ziel, die Menge zu halbieren, sei man weit entfernt.