Schwere Krawalle beim G-20-Gipfel in Hamburg im Juli 2017: Linksextremisten empörten sich allerdings eher über die Polizei-Razzien danach Foto: dpa

Ein Erzieher einer Stuttgarter Kita steht plötzlich im Fokus. Videos im Internet zeigen den „angesehenen Kollegen“ als führendes Mitglied der linksextremistischen Szene. Der Verfassungsschutz darf nicht helfen.

Stuttgart - Das Video im Internet zeigt einen jungen Mann, der sich auf dem Stuttgarter Schlossplatz mit der Polizei anlegt. „Nehmen Sie den Finger aus meinem Gesicht!“, zischt irgendwann ein Polizist, doch der junge Mann bleibt in Angriffshaltung. Wenn er keine Eskalation wolle, droht er dem Polizisten unverhohlen, „dann lassen Sie uns hier die Rechten provozieren“.

Der junge Mann, nennen wir ihn Hans G., ist ein führendes Mitglied der linksextremistischen Szene Stuttgarts, die gerne „die Rechten provoziert“. Im konkreten Fall ging es laut dem Video gegen die rechtsgerichtete „Demo für alle“, bei der es 2016 in Stuttgart zu Krawallen kam. Die Polizei wollte die beiden Lager trennen, doch irgendwann durchbrachen die Linken die Polizeikette. Es gab 21 Verletzte, darunter 6 Polizisten.

„Angesehener Kollege“

Søren Schwesig, Stadtdekan der Evangelischen Kirche in Stuttgart, kennt den Mann auf dem Video und kennt ihn auch wieder nicht. „Ich gucke das Video und bin total erstaunt“, sagt er. Das sei ein völlig anderer Mensch als der, der ihm auf Sitzungen begegne und der seit 2012 als Kita-Erzieher bei Eltern und Kollegen gut angesehen sei. Noch nie gab es eine Klage, sagt Schwesig.

Jetzt allerdings gibt es eine Klage. Die AfD hat vor wenigen Wochen den Fall des Hans G. per Pressemitteilung veröffentlicht und auf das Video im Internet hingewiesen. Schwesig muss sich nun um die heikle Angelegenheit kümmern. Nach dem Urlaub, sagt er, werde er ein Gespräch mit dem jungen Mann führen – unter anderem darüber, ob und wie sein aggressives und radikales politisches Engagement mit der Arbeit als Kita-Erzieher vereinbar sei. „Im Kindergarten tun wir doch Konflikte gewaltfrei besprechen und behandeln“, sagt Schwesig.

Mehrere Vorstrafen

Gewaltfreiheit scheint nicht unbedingt das Hauptaugenmerk des jungen Mannes zu sein, wenn er gegen politisch Andersdenkende aktiv wird. Nach Angaben aus Sicherheits- und Justizkreisen ist er, zwischen 2011 und 2016 einige Male mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Unter anderem soll er 2012 auf einer NPD-Demo eine Dose mit Reizgas geworfen haben, was ihm eine sechsmonatige Bewährungsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung eingebracht habe, wie es heißt.

Und 2017 habe ihn das Stuttgarter Amtsgericht zu zehn Monaten auf Bewährung verurteilt – unter anderem wegen Strafvereitelung. Hans G. soll die Feststellung der Personalien eines Begleiters auf der Straße verhindert haben, indem er sich der Polizei in den Weg stellte. Der Begleiter hatte zwei Polizisten beschimpft mit den Worten: „Verpisst euch. Geht wieder dahin, wo ihr hergekommen seid.“

CDU fordert Konsequenzen

Auch das Gewaltmonopol des Staates scheint der junge Mann, der für eine Stellungnahme nicht erreichbar war, nicht uneingeschränkt zu akzeptieren. In einem weiteren Video im Internet kritisierte er im Dezember 2017 in einer Rede vor Gleichgesinnten massiv die Razzia der Polizei nach den G-20-Krallen in Hamburg. „Die Leute, die Raum und Infrastruktur dafür zur Verfügung gestellt haben, dass dieser Widerstand in Hamburg so auf die Straße getragen werden konnte, wie er getragen worden ist, sollen kriminalisiert werden“, sagt er.

Für Thomas Blenke, Sicherheitsexperte und Fraktionsvize der CDU im Landtag, ist allein dieses Video schon ein Grund, den Kita-Erzieher rauszuwerfen. „Bei den gewaltsamen Krawallen anlässlich des G-20-Gipfels in Hamburg wurde bisher nie da gewesene Gewalt gegen Polizisten ausgeübt“, sagt er. „Wer sich von solcher Gewalt nicht distanziert oder sie gar gutheißt, ist nicht geeignet, als Erzieher zu arbeiten.“

Was, wenn es ein Rechtsextremist wäre?

Ein Rauswurf wäre allerdings nicht so einfach. Zwar fordert die Kirche alle fünf Jahre von ihren Erziehern ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis. Dort aufgelistete Straftaten dürfen allerdings nur verwendet werden, wenn die begründete Sorge besteht, dass sich das kriminelle Verhalten auch auf die Arbeit negativ auswirkt.

Auch der Verfassungsschutz kann nicht helfen, denn laut Landesgesetz darf er nur über Beamte mit hoheitlichen Tätigkeiten Auskunft geben. Dies sind Kita-Erzieher nicht. Einen öffentlichen Aufschrei dürfte es gegen Hans G. wohl auch nicht geben, denn Linksextremisten werden relativ nachsichtig behandelt, kämpfen sie doch nach eigener Darstellung für eine bessere Welt. „Wenn es ein Rechtsextremist wäre“, beschreibt ein Beamter das Problem, „hätte sich um die Kita längst eine Menschenkette gebildet.“