Der Gemeinderat von Leinfelden-Echterdingen hat nun beschlossen, das Moschee-Areal in Oberaichen mitsamt des nicht fertigen Gebetshauses zu verkaufen. Wie geht es weiter?
Es bleibt dabei: Die Stadt Leinfelden-Echterdingen wird das Moschee-Gelände an der Oberaichener Wilhelm-Haas-Straße mitsamt des nicht ganz fertig gebauten Gebetshaus öffentlich zum Verkauf anbieten. Das hat am Dienstagabend nun auch der Gemeinderat bei zwei Gegenstimmen (SPD-Fraktion) beschlossen und ist damit dem Votum des Technischen Ausschusses gefolgt. Nach jahrelangem Streit um den Weiterbau der Moschee auf den Fildern, soll das Areal wieder auf den Markt. Es soll auch schon Interessenten geben.
Der Vorschlag der Verwaltung ging am Dienstagabend ohne Diskussion durch: Der Punkt war in weniger als vier Minuten besprochen. Lediglich Stadträtin Sigrid Ott (Demokratie in Bewegung) wollte wissen, wie das mit dem Diskontierungszins gemeint ist. Worauf Anja Schubert, Leiterin des Amtes für Immobilien, erklärte, dass der Zins eine kalkulatorische Maßnahme sei, „wenn der Erlös für die Immobilie nicht sofort erzielt werden kann, sondern erst nach einer gewissen Zeit“. Im Fall des Moschee-Areals muss die Stadt warten, bis die Immobilie vermarktet und das Gelände wieder neu bebaut werden kann. Drei Jahre sind in einem Papier der Stadt für diesen Zins angesetzt.
Wie geht es mit dem Moschee-Gebäude weiter?
Die Kommune hatte im Sommer die Bauherren des Gebetshauses – den muslimischen Verein für Kultur, Bildung und Integration (VKBI) und seinen Kölner Dachverband VIKZ – aufgefordert, das Gebäude, das sie auch mit Spenden finanziert haben, auf eigene Kosten wieder abzureißen. Weil der VKBI und der VIKZ das aber ablehnen, muss den Abriss nun die Stadt übernehmen oder aber der neue Eigentümer. Zumindest dann, wenn dieser das Gebäude nicht umbauen möchte. Auch der Moschee-Rohbau gehört mittlerweile der Kommune. „Deshalb obliegt es allein der Stadt, über die Vermarktung der Immobilie zu entscheiden“, hat Oberbürgermeister Otto Ruppaner dazu unserer Zeitung gesagt.
Die Immobilie soll im Rahmen einer Konzeptvergabe den Eigentümer wechseln. Konzepte mit sozialem oder gemeinwohlorientierten Hintergrund haben gute Chancen in die engere Wahl zu kommen. Auch ein Gebot für ein Erbbaurecht wäre möglich. „Vorrangiges Ziel ist ein zügiger Verkauf des Grundstücks mit Abbruch des Bauwerks und anschließender Neubebauung oder alternativ auch ein Umbau“, heißt es seitens der Stadt. Der Verkehrswert der Immobilie liegt bei rund 1,5 Millionen Euro. Er errechnet sich aus dem Bodenwert abzüglich der Kosten für den Abbruch und die Freilegung des Geländes und eben dem Diskontierungszins. Die Stadt beruft sich dabei auf ein von der Dekra erstelltes Gutachten. Eine künftige Nutzung der Immobilie für kirchliche Zwecke will sie ausschließen, indem der Bebauungsplan geändert wird.