Plakate der AfD werden häufig zerstört. Miguel Klauß will das ändern. Foto: imago/Arnulf Hettrich & AfD

Miguel Klauß ruft dazu auf, Plakate mit Kameras zu überwachen. Das ist in den meisten Fällen gar nicht erlaubt – aber es gibt Ausnahmen.

Das Zerstören von Wahlplakaten ist nicht nur eine Unsitte, es ist eine Straftat. Wer sie zerreißt, überklebt oder bemalt, der begeht eine Sachbeschädigung. Ob kreatives Übermalen oder blanke Zerstörungswut im Vordergrund stehen, das ist dabei ebenso egal wie die Partei, die es trifft. Wobei die Werbung der AfD am häufigsten beschädigt werden dürfte. Die als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestufte Partei polarisiert wie keine Zweite.

 

Der Ärger ist verständlich, die Reaktion nicht

Ärger ist also verständlich, das Video, das Miguel Klaus nun veröffentlicht hat, ist es nicht. Darin zeigt der Calwer Landtagskandidat wie er eine Kamera zur Wildtierüberwachung präpariert, mit der er künftig die Plakate schützen will. Für Hinweise, die zur Ergreifung der Zerstörer führen, lobt er eine Belohnung aus. 500 Euro soll es geben, die gefilmten Täter würden im Internet veröffentlicht, kündigt er an.

Und unter dem von Alexander Gauland geprägten Motto „Wir werden sie jagen“ ruft er Parteifreunde auf, es ihm gleich zu tun. Allerdings: auch wenn der Zweck der Aktion legitim erscheint, das Anbringen solcher Kameras ist nicht erlaubt. Private Überwachungskameras dürfen nur das eigene Grundstück filmen, da stehen Wahlplakate kaum.

@miguel_klauss #wildkamera #jagen #badenwürttemberg #deutschland ♬ Originalton - Miguel Klauß

Gericht erlaubt ganz bestimmtes Vorgehen

Vergleichbar ist der Fall mit einem anderen: Ein Mann hatte eine Kamera auf die Straße vor seinem Grundstück gerichtet, um so sein Auto zu überwachen. Vor Gericht scheiterte er mit diesem Vorhaben. Der Persönlichkeitsschutz aller Passanten, die nolens volens auch gefilmt wurden, wiegt höher. Als rechtens bewertete ein anderes Gericht hingegen die Aktion zweier Radfahrer, die gefährlich abgestellte Autos fotografierten und die Bilder der Polizei übergaben. Wer sich also mit der Kamera ins Gebüsch legt, nur die Zerstörer der Plakate aufnimmt und das Material den Strafverfolgern aushändigt, der handelt wohl rechtens.