Auf dem Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs in Stuttgart-Untertürkheim will die Bahn künftig Züge abstellen. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Im juristischen Streit um den Lärmschutz rund um den S-21-Abstellbahnhof in Stuttgart haben Anwohner und die Deutsche Bahn am Verwaltungsgerichtshof einen Vergleich geschlossen. Fast kurioser Nebeneffekt: Die Fernzüge in Deutschland werden künftig weniger oft tuten.

Eine fast dreistündige Verhandlung am baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof in Mannheim über den S-21-Abstellbahnhof in Untertürkheim ist mit einem außergerichtlichen Vergleich geendet. Die Deutsche Bahn und betroffene Anwohner hatten im jahrelangen Streit bis kurz vor dem Gerichtstermin an dieser Lösung gearbeitet. Zuletzt hatten mehr als 1000 Anwohner durch eine Unterschriftensammlung Druck auf die Bahn gemacht. Auch Stuttgarts OB Frank Nopper (CDU) und der Gemeinderat hatten sich mit ihnen solidarisiert.

 

Bahn speckt das Projekt leicht ab

In dem formalen Teil des Vergleichs sagt die Deutsche Bahn fest zu, dass sie eine ursprünglich geplante Außenwaschanlage für ihre Züge nicht mehr bauen wird. Und die Bahn wird auch sicherstellen, dass es keine Lärmbelästigung durch Druckluftgeräusche gibt und auch ihre Straßenfahrzeuge in der Anlage beim Rückwärtsfahren nicht nervig laut piepsen. Vor allem aber will sie den schon einigen anderen Anwohnern gewährten, passiven Lärmschutz durch lärmdichte Fenster auf weitere Gebäude ausweiten.

Doch für Michael Brunnquell, der als betroffener Anwohner für die Bürgerinitiative Lärmschutz Untertürkheim am Verwaltungsgericht geklagt hatte, ist aber eine weitere, vom Gericht protokollierte, informelle Vereinbarung mit der Bahn fast wichtiger. „Den Schriftsätzen der Deutschen Bahn ist zu entnehmen, dass die DB Fernverkehr daran arbeitet, die Signalhornprobe deutschlandweit abzuschaffen“, stellte der vorsitzende Richter Rüdiger Albrecht fest.

Schluss mit Tuten

Damit entfällt die für die Anwohner vor allem nachts potenziell am meisten störende Lärmquelle. Das in Deutschland bisher auf allen Abstellbahnhöfen übliche 120 Dezibel laute Probe-Tuten soll es bei ICE und IC künftig nicht mehr vor jedem Ausrücken der Züge aus dem Depot geben müssen, sondern nur noch in längeren Zeitabständen. Bei den Regionalzügen der Deutschen Bahn ist nach Angaben von Brunnquell die frühere Vorschrift bereits aufgehoben worden. Man habe zwar aus Anwohnersicht einen Kompromiss schließen müssen und beispielsweise auf Lärmschutzwände verzichtet, auch weil diese technisch schwierig zu realisieren gewesen wären, sagte Brunnquell: „Aber wir haben hier wirklich etwas für Menschen in ganz Deutschland erreicht.“

Richter machte wenig Hoffnung

Zuvor hatte der Verwaltungsrichter signalisiert, dass er einer grundsätzlichen Anfechtung des Planfeststellungsbeschlusses keine Chance geben werde. Argumentiert wurde von Klägerseite beispielsweise damit, dass der neue Abstellbahnhof praktisch eine neue Anlage sei, für die ein strengerer Lärmschutz gelten würde. Zudem seien die Annahmen zum Zugverkehr falsch. Auch für das potenziell den Schlaf der Anwohner raubende Tuten, das die Kläger als die größte Belästigung betrachteten, gebe es bisher keine rechtlich eindeutigen Regelungen und Gerichtsurteile, sagte der Richter.

Frage für juristische Feinschmecker

Letztlich ging es hier um eine Frage für juristische Feinschmecker: Nimmt denn ein Zug beim Test seines Signalhorns vor dem Losfahren schon am Bahnverkehr teil? Oder ist der Test noch Teil seines Aufenthalts in der Abstellanlage? Im ersten Fall, dem Verkehrsbereich, darf das laute, aber nur kurze Test-Tuten in den großen Durchschnitt des übrigen Lärms einberechnet werden – und fällt damit letztlich nicht ins Gewicht.

In der zweiten Variante wird der außerhalb des Verkehrsbereichs geltende Lärmschutz angewandt, der punktuellen Lärm stärker gewichtet. Der Vorsitzende Richter, der sich zur Vorbereitung in die Feinheiten des Bahnbetriebes eingelesen hatte, machte sich eindeutig Variante eins zu eigen: „Der Signalhorntest ist Schritt 21 von 26, die vor der Abfahrt notwendig sind - und damit ist der Zug doch direkt vor dem Losfahren.“

Zweite Klage nicht zugelassen

Eine am selben Tag verhandelte, zweite Klage gegen den Abstellbahnhof scheiterte am Nachmittag vor demselben Richter aus formalen Gründen. Hier war es darum gegangen, ob eine geplante Güterzugkurve beim Abstellbahnhof vorschriftswidrig zu steil geplant worden sei. Ein Güterzugunternehmen, das sich der Klage angeschlossen hatte, war aber kurz vor der Verhandlung pleite gegangen, sodass das Gericht keine juristisch notwendige Betroffenheit beim verbliebenen Kläger mehr sah.