Beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg sind gleich mehrere Verfahren zu Stuttgart 21 anhängig. Wie es im Streit um die Mehrkosten weitergeht, könnte sich im Herbst zeigen.
Über die Kosten und den weiteren Bauablauf bei Stuttgart 21 wird heftig vor Gericht gerungen. Die Streitparteien warten in den kommenden Monaten auf mehrere Entscheidungen, die den Fortgang der Auseinandersetzungen bestimmen werden. Besonders gefordert ist hierbei der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) in Mannheim.
Stuttgart 21: Gericht entscheidet über Mehrkosten und Rechtsweg
Das oberste Verwaltungsgericht im Land muss entweder in der Sache an sich oder darüber entscheiden, ob der Rechtsweg überhaupt fortgesetzt werden darf. In letztere Kategorie fällt der Streit über die Mehrkosten von Stuttgart 21. Das Projekt soll nach aktuellen Prognosen 11,435 Milliarden Euro kosten. Die Projektpartner Bahn, Land, Stadt und Region hatten sich aber im Jahr 2009 nur auf die Verteilung der damals angenommenen Kosten in Höhe von rund 4,5 Milliarden Euro verständigt.
Nun will die Bahn auf gerichtlichem Weg erreichen, dass die übrigen Projektpartner mithelfen, das Finanzierungsloch von derzeit rund sieben Milliarden Euro zu schließen. Ein erster Versuch des bundeseigenen Schienenkonzerns, Land, Stadt, Region sowie die Flughafengesellschaft zur weiteren Mitfinanzierung zu verpflichten, war im Mai 2024 am Verwaltungsgericht Stuttgart gescheitert (Az.: 13 K 9542/16). Die 13. Kammer wies die Klage ab und ließ auch keine Berufung zu.
Stuttgart 21: Gericht entscheidet über Zulassungsverfahren im Herbst
Um doch den weiteren Weg durch die Instanzen gehen zu können, hat die Bahn am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ein sogenanntes Zulassungsverfahren (Az.: 14 S 1737/24) angestrengt. Seitdem haben sich die Beteiligten umfangreich in Schriftsätzen ausgetauscht. Wie es weitergeht, könnte sich im Herbst entscheiden. „Das Verfahren wird vom Senat aktuell bearbeitet und beraten. Es ist beabsichtigt, dazu im dritten Quartal eine Entscheidung zu treffen“, sagt ein VGH-Sprecherin.
Geht es beim Kostenstreit um eine Auslegung der einschlägigen Passage im Finanzierungsvertrag von Stuttgart 21, der sogenannten Sprechklausel, muss sich der VGH in zwei anderen Verfahren mit den Details der Planfeststellungsbeschlüsse befassen, mit dem das Projekt das Baurecht erhielt.
Zwei Umweltorganisationen wollen weiter kämpfen
Gegen die wenden sich die beiden Organisationen Landesnaturschutzverband (LNV) und Deutsche Umwelthilfe (DUH). Sie haben in zwei Verfahren am Verwaltungsgericht Stuttgart versucht, die geplante Unterbrechung der Gäubahn zwischen dem Haupt- und dem Nordbahnhof in Stuttgart im Zuge des weiteren Bauablaufs von Stuttgart21 zu unterbinden. Im Falle des LNV (AZ: 8 K 2208/24) wies das Verwaltungsgericht zwar die Klage ab. Es verwies einen Hilfsantrag zuständigkeitshalber aber an den VGH. Wann eine Entscheidung ergehen werde, sei noch nicht absehbar, so die Sprecherin.
Das Verwaltungsgericht Stuttgart wies auch die DUH-Klage ab und ließ auch keine Berufung zu. Dagegen wehrt sich der Verein in einem Berufungszulassungsverfahren am VGH. Für das Ende Mai in Mannheim eingegangene Verfahren fehle aber noch „die Antragsbegründung der Klägerseite“. Um zu vermeiden, dass zuvor vollendete Tatsachen auf den Baustellen geschaffen werden, stellte die DUH einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes. Dazu stehe aktuell „noch eine Stellungnahme aus, und es ist derzeit nicht absehbar, wann eine Entscheidung ergehen wird“, erklärt die VGH-Sprecherin.