Armin Laschet hat seinen Stimmzettel falsch herum gefaltet. Foto: dpa/Federico Gambarini

Unionskanzlerkandidat Armin Laschet gibt am Sonntag kurz nach 11 Uhr seine Stimme für die Bundestagswahl ab – und macht dabei einen Fehler, der viel Kritik nach sich zieht.

Aachen - Kurz nach 11 Uhr schreitet Unionskanzlerkandidat Armin Laschet am Sonntag an seinem Wohnort in Aachen zur Wahlurne. Für wen der nordrhein-westfälische Ministerpräsident stimmt, dürfte allen klar sein, offen zeigen, darf er es trotzdem nicht. Genau das hat Laschet allerdings gemacht – weil er seinen Stimmzettel falsch herum gefaltet hat.

Auf der Internetseite des Bundeswahlleiters heißt es unmissverständlich: „Der Stimmzettel muss vor dem Verlassen der Wahlkabine so gefaltet sein, dass nicht erkennbar ist, wie man gewählt hat.“ Und weiter: „Sie [müssen] in der Wahlkabine Ihren Stimmzettel so falten, dass Ihre Wahlentscheidung nicht erkennbar ist. Nur so kann das Wahlverfahren ordnungsgemäß ablaufen und das Wahlgeheimnis gewahrt werden.“

Auch der Kriminalhauptkommissar Oliver von Dobrowolski kommentiert den Vorfall:

Jens Clasen, stellvertretender Chefredakteur Digital bei Women’s Health, merkt an: „Der Mann, der zum Bundeskanzler gewählt werden will, weiß nicht, wie man wählt.“

Und Rechtsanwalt Christian Solmecke schreibt, Laschet wolle einfach nur Kanzler werden, der Rest interessiere ihn nicht:

Nico Wehnemann (Die Partei) zweifelt an Laschets Zurechnungsfähigkeit:

Autor, Podcaster und Moderator Micky Beisenherz äußert sich ebenfalls:

Journalist und Moderator Daniel Bröckerhoff weist auf Twitter auf Folgendes hin: „Wahlleiter hätte Laschets Stimmabgabe zurückweisen müssen, weil klar ersichtlich war, für wen er abgestimmt hatte.“

Für alle die es nachlesen wollen, stellt Journalist, Kommentator und Autor Nikolaus Blome gleich mal klar, wo die entsprechende Stelle in der Bundeswahlverordnung zu finden ist:

In der Bundeswahlverordnung heißt es, der Wahlvorstand habe einen Wähler zurückzuweisen, „der seinen Stimmzettel so gefaltet hat, dass seine Stimmabgabe erkennbar ist, oder ihn mit einem äußerlich sichtbaren, das Wahlgeheimnis offensichtlich gefährdenden Kennzeichen versehen hat“.

Und was bedeutet das jetzt für die Gültigkeit von Laschets Wahl? – Der Bundeswahlleiter wies am Nachmittag über Twitter darauf hin, dass es nicht überraschend sei, dass Laschet seine eigene Partei gewählt habe. „Eine Wählerbeeinflussung kann darin nicht gesehen werden.“

Die CDU wollte sich am Sonntag zunächst nicht zu dem Vorgang äußern. Auch der Wahlvorstand in Aachen war zunächst nicht für eine Stellungnahme erreichbar.

Einen ähnlichen Fall gab es 2005, als der damalige CSU-Chef Edmund Stoiber in Wolfratshausen beim Falten seines Wahlzettels fotografiert worden war. Eine Frau legte deshalb vergeblich Einspruch gegen das Wahlergebnis ein. Der Wahlprüfungsausschuss sprach von einem Wahlfehler. „Jedoch ist der festgestellte Wahlfehler nicht mandatsrelevant“, hieß es. Die Zurückweisung des einen Stimmzettels im Wahllokal hätte nicht zu einer Mandatsverschiebung geführt, zumal Stoiber danach vermutlich nicht anders gewählt hätte.