Geht das?: Steuererklärung ohne Lohnsteuerbescheinigung machen

Die Lohnsteuerbescheinigung ist wichtig für die Steuererklärung.
Mehaniq / shutterstock.comAnfang des Jahres werden viele Steuerzahler nervös, wenn die Lohnsteuerbescheinigung nicht schnell genug kommt. Manch einer würde die Steuererklärung am liebsten ohne den Bescheid machen. Das ist allerdings keine gute Idee.
Steuer machen ohne Lohnsteuerbescheinigung?
Theoretisch kann man die Steuererklärung auch ohne die Lohnsteuerbescheinigung machen, wenn man die darin aufgeführten Informationen anderweitig beschaffen kann. Allerdings enthält allein das Muster für die Lohnsteuerbescheinigung 2024 34 Unterpunkte, die steuerlich relevant sein könnten. Zwar treffen mit großer Wahrscheinlichkeit nicht all diese Punkte auf Sie zu. Dennoch müssten Sie ohne Lohnsteuerbescheinigung zum einen wissen, welche Angaben Sie machen müssen und zum anderen alle relevanten Informationen aus Ihren Unterlagen heraussuchen, um die Steuererklärung ordnungsgemäß ausfüllen zu können. Bei falschen oder vergessenen Angaben könnte es zu Problemen mit dem Finanzamt kommen. Insbesondere dann, wenn der Arbeitgeber schließlich die korrekte Lohnsteuerbescheinigung übermittelt, nachdem Sie bereits eine Steuererklärung abgegeben haben und diese abweichende Angaben enthält.
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Besser mit Lohnsteuerbescheinigung
Aufgrund des enormen Aufwands und dem Risiko fehlerhafter Angaben sollten Sie warten, bis Ihr Arbeitgeber Ihnen die Lohnsteuerbescheinigung ausstellt, bevor Sie die Steuererklärung machen. Spätestens bis Ende Februar sollten Sie die Bescheinigung erhalten haben. Sollte Ihr Arbeitgeber Ihnen das Formular nicht rechtzeitig zuschicken, sind Sie per Gesetz dazu berechtigt, die Ausstellung einzufordern. Auch wenn Sie die Lohnsteuerbescheinigung verloren haben, können Sie diese erneut bei Ihrem Arbeitgeber anfordern. Denn dieser ist verpflichtet, die Lohnsteuerbescheinigungen für 10 Jahre aufzubewahren. Wenn Sie ein Elster-Zertifikat haben, können Sie die Informationen aus der Lohnsteuerbescheinigung aber auch elektronisch in Ihrem Elster-Konto oder über ein Steuersoftwareprogramm abrufen.
