Hitzefrei in Baden-Württemberg
: Diese Kriterien müssen erfüllt sein

Viele Schüler dürften angesichts der heißen Tage auf schulfrei hoffen. Allerdings müssen dafür einige Kriterien erfüllt sein.
Von
Lukas Böhl
Stuttgart
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Nur an sehr heißen Tagen kann es hitzefrei geben.

Bjoern Wylezich / shutterstock.com

Eine Liste mit Kriterien, die erfüllt sein müssen, damit es an den Schulen in Baden-Württemberg Hitzefrei gibt, existiert nicht. Denn das Kultusministerium macht keine allgemeingültigen Vorschriften, sondern gibt lediglich Empfehlungen. Die Schulen müssen dann in eigener Zuständigkeit entscheiden, ob sie den Schülern Hitzefrei gewähren oder nicht. In der Bekanntmachung „Ausfall des Unterrichts an besonders heißen Sommertagen“ des Ministeriums finden sich jedoch einige Stichpunkte, an denen sich Schulen orientieren können.

Ab wann gibt es Hitzefrei?

Laut der Bekanntmachung des Kultusministeriums können sich die Schulen an den folgenden Kriterien orientieren, um zu entscheiden, ob sie den Unterricht aufgrund der Hitze ausfallen lassen:

  • Die Außentemperatur muss um 11 Uhr 25 °C oder mehr im Schatten betragen.
  • Erst nach der vierten Stunde nach dem allgemeinen Schulbeginn kann es Hitzefrei geben.
  • Benachbarte Schulen sollten sich untereinander abstimmen und möglichst übereinstimmend Hitzefrei geben.
  • Die endgültige Entscheidung obliegt immer der Schulleitung.
  • Schüler, die nach Hause fahren müssen, brauchen bis zur Heimfahrt eine Gelegenheit zum Aufenthalt und müssen bis dahin beaufsichtigt werden.
  • Berufliche Schulen und die Oberstufe an den Gymnasien bekommen generell kein Hitzefrei.
  • Wovon wird die Entscheidung abhängig gemacht?

    Im Endeffekt entscheiden die Schulleitungen anhand der Situation vor Ort. Dabei spielen neben der Temperatur auch das Wohlbefinden und die Betreuungslage der Schüler eine Rolle. Es lässt sich also nicht pauschal für Baden-Württemberg sagen, wann genau es Hitzefrei gibt.

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