Geringfügige Beschäftigung
: Gibt es noch Minijobs für Rentner oder werden sie abgeschafft?

Ruheständler bangen um ihre Job-Möglichkeiten – aber es kommt teilweise Entwarnung. Sie dürfen zwar weiter arbeiten, sollen jedoch (noch) mehr blechen.
Von
Michael Maier
Berlin
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Portemonnaie aus Leder mit 5-Euro-Schein: ILLUSTRATION - Arbeitnehmer haben ein Recht auf pünktliche Zahlung des Gehalts. (zu dpa: «Was tun, wenn das Gehalt nicht kommt?») Foto: Christin Klose/dpa-mag - Honorarfrei nur für Bezieher des Dienstes dpa-Magazin +++ dpa-Magazin +++

Zuverdienstmöglichkeiten spielen auch jenseits von 66 eine Rolle.

Christin Klose/dpa-mag/dpa

In Deutschland arbeiten rund sieben Millionen Menschen in einem Minijob – darunter sehr viele Rentnerinnen und Rentner und sogar Pensionisten aus dem Staatsdienst, die sich im Ruhestand etwas dazuverdienen möchten. Doch im Sommer 2026 ist eine hitzige Debatte darüber entbrannt, ob dieses Beschäftigungsmodell überhaupt noch eine Zukunft hat. Im Juni 2026 empfahl die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission (Rentenkommission) weitreichende Reformen. Ein Kernpunkt: Der steuer- und sozialversicherungsrechtliche Sonderstatus von Minijobs soll abgeschafft werden.

Bis auf wenige Ausnahmen (wie für Schülerinnen und Schüler) sollten demnach alle Beschäftigungsverhältnisse voll in die Sozialkassen einzahlen.

Argumente gegen Minijobs

  • Vermeidung von Altersarmut: Minijobs bieten kaum soziale Absicherung und tragen nicht nennenswert zur späteren Rente bei.
  • Arbeitskräftepotenzial: Der Sonderstatus setze falsche Anreize und halte Menschen, insbesondere Frauen, in geringer Teilzeit fest, obwohl Fachkräfte dringend gesucht werden.

Angst vor Minijob-Abschaffung

Gegen diese Pläne regte sich sofort massiver Widerstand. Eine breite Allianz von Wirtschaftsverbänden – von der Gastronomie über den Handel bis zur Landwirtschaft – warnt vor „irreversiblen Schäden“.

  • Attraktivität sinkt: Müssten Minijobber voll sozialversichert werden, bliebe vom Verdienst deutlich weniger Netto vom Brutto übrig. Das würde das Arbeiten neben der Rente für viele schlicht unattraktiv machen.
  • Personalnot: Viele Branchen sind auf die flexible Unterstützung durch Rentner und Studierende angewiesen, um Stoßzeiten abzufedern.

Minijob-Kompromiss mit 5 Prozent Steuer

Anfang Juli 2026 hat sich der Koalitionsausschuss im Rahmen eines neuen Beschäftigungspakets auf einen Mittelweg verständigt. Minijobs werden (vorerst) nicht abgeschafft, allerdings werden sie für Arbeitgeber viel teurer:

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  • Erhöhung der Pauschalsteuer: Der Pauschalsteuersatz für Minijobs soll von 2 auf 5 Prozent angehoben werden.
  • Sozialabgaben im Minijob steigen von 31 Prozent auf über 39 Prozent an (vor allem auf Arbeitgeberseite und über einen neuen Beitrag zur Pflegeversicherung)
  • Verdienstgrenze steigt: Die zum 1. Januar 2026 eingeführte Verdienstgrenze von 603 Euro pro Monat soll 2027 auf 633 Euro steigen (gekoppelt an den Mindestlohn).
  • Rentenversicherung: Es ist geplant, die bisherige Opt-out-Möglichkeit (die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht) einzuschränken, um den Kreis der Beitragszahler zu vergrößern.
Germany - September 4, 2025: PHOTOMONTAGE, Active retirement as an opportunity: Retirees active retirees are sought to contribute their experience and energy to the workplace and society even after retirement. Satire on the construction site. *** FOTOMONTAGE, Aktivrente als Chance: Rentnerinnen und Rentner Aktivrentner werden gesucht, um mit Erfahrung und Tatkraft auch nach dem Ruhestand in Beruf und Gesellschaft mitzuwirken. Satire auf dem Bau.

Gibt es künftig noch genug Nebenjobs für Rentner?

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Minijob oder „Aktivrente“ im Ruhestand?

Vorerst bleibt der Minijob als unkomplizierte Zuverdienstmöglichkeit erhalten. Da die Hinzuverdienstgrenzen bei der regulären Altersrente bereits früher komplett abgeschafft wurden, kann weiterhin anrechnungsfrei nebenher gearbeitet werden. Allerdings deuten die aktuellen Beschlüsse darauf hin, dass das Modell in Zukunft strenger reguliert und für Arbeitgeber teurer wird, was die Suche nach einer passenden Stelle erschweren könnte.

Zur Verfügung steht indes noch die neue „Aktivrente“, die bis 2000 Euro steuerfrei bleibt, allerdings wesentlich bürokratischer ist als ein Minijob und ein anderes Sozialabgaben-Profil aufweist. Paradoxerweise muss der Arbeitgeber hier sogar in die Rentenversicherung einzahlen, der Arbeitnehmer vor allem in die Krankenversicherung. Das Modell von Bundeskanzler Friedrich Merz scheint für viele nicht eben attraktiv, da die Minijob-Zentrale dabei nicht genutzt werden kann und viele umständliche Meldungen zur Sozialversicherung nötig sind.

Geringfügige Beschäftigung war einmal abgabenfrei

Als die „geringfügige Beschäftigung“ 1977 eingeführt wurde, war sie übrigens komplett steuer- und abgabenfrei. Mit der Umwandlung zum „325-DM-Job“ im Jahr 1999 erhoben SPD-Regierungen dann nach und nach immer mehr Abgaben darauf. Der Begriff „Minijob“ entstand ab 2003 im Rahmen der Hartz-Reformen. Inzwischen scheint die Politik das Modell als „Goldesel“ für ihre Finanznöte entdeckt zu haben und schlägt noch weiter auf, da eine sofortige Abschaffung nicht ohne Weiteres möglich scheint.